Ausländer Sozialrecht

4. Februar 2025 17:05 |
Preis: 75,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

American 59male, single, no children, freelance tour guide in America and Europe.

I lived in Germany for 25 years(1985-2011). I was first insured GKV Barmer. Then I was uninsured for 4 years. Then I privately insurance with Gothaer. I left Germany and moved to America 2011.

Because I lived in Germany for more than 15years I have the permanent right to live in Germany if my Lebensunterhalt is guaranteed. In my case it is(Aufenthaltsgesetz 51)

Therefore, in April 2022 I rented an apartment in Germany and registered with the authorities and my Niederlassungserlaubnis was re-activated.

I now spent 4-5 months per year in Germany. The rest of the time I’m in America. My German Steuerberater has determined that I do not owe German taxes because I must pay American taxpayer.

I have health insured in the United States that covers me in Germany, but does not meet all the statutory requirements of German GLV/PKV.

I now found out that I may be required have Health insurance in Germany and also Pflegeversicherung. I’ve had several different answers and I would like to know definitely if I have a requirement to be insured in Germany.

My question:

1. is it the law that I must have German health insurance.

2. Do I need to pay the Pflegeversicherung?

3. If so, I have read that I may have to pay fines. Is this true?

I have written this in English because it is easier for me. Of course I speak and read German. Please feel free to write back in German or English whichever you prefer.

4. Februar 2025 | 18:04

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht gemäß § 5 SGB V. Diese Pflicht gilt für alle Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Da Sie in Deutschland gemeldet sind und eine Niederlassungserlaubnis besitzen, könnte die Krankenversicherungspflicht auf Sie zutreffen, insbesondere wenn Ihr Aufenthalt in Deutschland als gewöhnlich angesehen wird. Da Sie jedoch nur 4-5 Monate pro Jahr in Deutschland verbringen, könnte argumentiert werden, dass Ihr gewöhnlicher Aufenthalt weiterhin in den USA liegt. Dies ist jedoch eine Frage der genauen Umstände und könnte im Zweifelsfall von den deutschen Behörden geprüft werden. In Ihrer Situation ist es wichtig den regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland gut zu begründen, damit kein gewöhnlicher Aufenthalt festgestellt werden kann.

2. Die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung, die in der Regel zusammen mit der Krankenversicherung abgeschlossen wird. Wenn Sie der Krankenversicherungspflicht in Deutschland unterliegen, müssten Sie auch Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen.


3. Wenn Sie der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegen und dieser nicht nachkommen, könnten theoretisch Nachzahlungen und möglicherweise auch Strafzahlungen auf Sie zukommen. Dies hängt jedoch von den genauen Umständen Ihres Aufenthalts und Ihrer Versicherungssituation ab. Da Sie bereits eine Krankenversicherung in den USA haben, die jedoch nicht alle Anforderungen der deutschen GKV/PKV erfüllt, sollten Sie dies mit Ihrer deutschen Krankenkasse oder einem spezialisierten Berater klären, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Es wäre ratsam, sich mit einer deutschen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um Ihre spezifische Situation zu klären und sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

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