Haftbefehl möglich?

31. Januar 2025 23:45 |
Preis: 30,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo an alle.
Ich habe gestern bereits eine frage gestellt und diese wurde mir sehr gut beantwortet. Jedoch hat mich am ende verunsichert , dass geschrieben wurde ich müsste gegebenfalls auch mit einem haftbefehl rechnen . Nochmal ganz kurz in stichpunkten :
- 4 vorstrafen ( 2 mal geldstrafe) 1 mal 4 monate bewährung und 1 mal 5 monate auf bewährung.
- neue straftaten während 1 laufenden bewährung.
- alle taten ..fruher und aktuell simd wegen betruges.
- aktueller fall geht um eine ebay vekrauf und betrug und urkunden fälschung I'm zusammen hang mit Alg2 . Schaden 3000 euro.

Gerichtverhandlung war. Strafe 17 monate ohne bewährung. Nach der verhandlung riet der Richter jeddoch dazu in berufung zu gehen da ich anfang märz einen festen therapueplatz habe und auch zeit habe den schaden bis zur berufung gut zu machen und so dann evtl. Eine chance habe eine bewährung zu bekommen. Habe inzwischen auch feste arbeit , beziehe seit 1, 5 jahren keine staatlichen leistungrn mehr. Bin alleinerziehend un habe 2 kinder 2 jahre und 9 jahre.

Nun meine frage . Muss ich wirklich bis zur berufung mit einem haftbefehl rechnen? Weil das war bis dahin kein thema und habe such seit dezember 2023 mir nichts Mehr zu schulden kommen lassen und habe auch nichy vor was zu mache und will probieren und die bewährung zu känpfen. Oder. Ist ein haftbefehl eher unwahrscheinlich in de stadium?
Evtl habe ich das gestern falsch verstanden.
Und evtl. Kann mir jemand sagen wie hoch die chancen denn sind in eienr berufung was rauzureißen...
Also ich weiß es unterscheidet sich und es ist auch bischen glück mit dabei.

Schönen abend noch .

1. Februar 2025 | 06:35

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

angesichts Ihrer derzeitigen positiven Lebenssituation sind die Aussichten, dass nochmals eine Bewährung ausgesprochen wird nicht schlecht.

Die Antwort, die Sie hier bereits erhalten haben, ist insoweit zutreffend.

Sie haben aber missverstanden, dass Sie in der jetzigen Phase, nach Einlegung der Berufung mit einem Haftbefehl rechen müssen. Das bezog sich darauf, dass dieser möglich sein kann, wenn eine neue Straftat begangen wird. Aber auch dann halte ich einen Haftbefehl für eher unwahrscheinlich.

Derzeit müssen Sie nicht mit einen Haftbefehl rechnen, da das Strafverfahren noch nicht rechtskräftig beendet ist. Für eine Untersuchungshaft liegen zudem keine Gründe vor.

Warten Sie daher den Ausgang des Verfahrens ab, das durchaus eine positiven Ausgang nehmen kann.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 1. Februar 2025 | 21:55

Ich danke ihnen sehr fur ihre antwort .
Also das ich keine neuen straftaten begehe ist ja klar. Dann kann ih ja jede chance auf bewährung vergessen und habe wirklich verstanden wie ernst es ist ..leider sehr spät aber mir wurde vor gericht mehr als deutlich gemeint dass wenn ich sogar eine chance bekommen sollte ,dass wenn ich es niht ernst nehme meine kinder sehr lange ohne mich klarkommen mussen und dass ich dann auf kein entgegenkommen von niemanden mehr zu hoffen brauche.
Wie ist denn ihre erfahrungen mit der berufung allgemein... werden ab und zu bewährungs strafen erzielt nach urteilen ohne bewährung beim amtsgericht ? Also denken sie dass ich wirklich eine chance habe ? Also naturlich vorrausgesetzt , dass ich nehme die therapie ernst und ziehe es durch und bezahle den schaden und auch dir umstände mit arbeit, kinder usw passen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Februar 2025 | 22:04

Sehr geehrte Ratsuchende,

ja, dann sind Ihre Chancen gut.

Denn es wäre eine positive Entwicklung, diie das Berufungsgreciht auch zu berücksichtigen hat.

Auch meine Erfahrungen zeigen, dass das Greicht es dann ändert, wenn es sieht, dass Sie die Therapie ernsthaft durchziehen und die Schadenswiedergutmachung betreiben.

Wichtig ist eben, dass es so eine positive Prognose gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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