Sehr geehrter Fragesteller,
Danke für Ihre Anfrage. Gern dazu wie folgt:
Sicher kann der neue Nachbar keinen Abbruch fordern, das wäre vollkommen unverhältnismäßig.
Sie können ihm diese meine verbindliche Rechtsauskunft gerne weiterleiten.
Er kann allenfalls eine geringfügige sogenannte Überbaurente von Ihnen fordern, also einen Geldbetrag dafür, dass Sie sein Eigentum mit benutzen.
Zitat:Diese Überbaurente entspricht der denkbaren Miethöhe auf Basis der im Internet einsehbaren Bodenrichtwerte.
Ich hoffe, das Ihnen diese Rechtsauskunft weiterhilft. Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich gern auch direkt an mich. Sollten Sie Anlass zu einem Abzug bei Ihrer etwaigen Bewertung haben, so rufen Sie mich bitte - ohne Mehrkosten - unbedingt vorher unter 0176 614 836 81 an.
Mit den besten Grüßen und alles Gute
Dr. Andreas Neumann
Rechtsanwalt