Guten Tag, kann ich nachträglich die Einkommenssteuererklärung für 2022 ändern lassen obwohl die Frist für den Einspruch abgelaufen ist? Grund ist die Gesetzesänderung aus Nov. 2024, dass das Gesetz aus 2020 als unzulässig anzusehen ist, das Verluste aus Kapitalerträgen nicht in voller Höhe sondern nur bis 20.000 € auf Gewinne anzurechnen sind. Ist der Antrag 173 hier der Richtige? Wie sollte ich den Antrag stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Einkommensteuererklärung für 2022 ändern lassen. Gemäß § 173 der Abgabenordnung ist eine Änderung möglich, wenn nachträglich neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen, und Sie kein grobes Verschulden daran trifft, dass diese erst später bekannt wurden.
Die beschlossene Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkung für bestimmte Kapitalerträge betrifft jedoch erst die Veranlagungszeiträume ab 2025. Für das Jahr 2022 bleibt die damalige Rechtslage mit der Begrenzung der Verlustverrechnung auf 20.000 € bestehen. Daher bietet § 173 AO in diesem Fall grundsätzlich leider keine hinreichende Grundlage für eine Änderung Ihres Steuerbescheids 2022. sollten Sie dennoch einen Antrag stellen wollen und in diese Richtung argumentieren, würde das Finanzamt hierfür jedenfalls keine Gebühr erheben.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen guten Abend!