Sehr geehrter Fragesteller,
auf Ihre Frage darf ich Ihnen antworten wie folgt.
Ihre Gestaltung ist leider nicht möglich für die Zurechnung des Gewinns zu 100 % auf Sie müssten Sie entweder alleiniger Eigentümer der Immobilie sein oder alleiniger Vermieter. Da diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können Sie sich Gewinn und Verlust nicht zu 100 % zuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Brümmer
Rechtsanwältin
22.03.2019
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16:12
Antwort
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