Eigenes Regal in Waschküche erlaubt?

19. Januar 2025 14:06 |
Preis: 55,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Mann und ich wohnen seit dem Jahr 2009 in einem 6-Parteien-Haus zur Miete. In unserem Haus ist eine Gemeinschaftswaschküche, in der man auch Wäsche trocknen kann. Diese Waschküche besteht aus zwei Räumen, die durch einen Durchgang miteinander verbunden sind.

Als wir einzogen, stand am Ende des zweiten Raumes ein großes Regal. Der Vermieter erlaubte uns mündlich, dieses Regal zu benutzen. Seitdem lagern wir dort einen kleinen Vorrat an Waschpulver, Wäschenetzen und dergleichen. In unserem Mietvertrag ist dieses Regal nicht erwähnt.

Ende Dezember wurde per Aushang in der Waschküche angekündigt, dass diese demnächst gestrichen wird und das Regal vorher entsorgt wird. Alle Mieter wurden aufgefordert, ihre persönlichen Sachen aus dem Regal zu nehmen, da diese sonst entsorgt werden. Ich habe die Sachen von meinem Mann und mir daraufhin aus dem Regal genommen.

Mittlerweile ist das Regal entsorgt und die Waschküche gestrichen. Der Vermieter wird vermutlich kein neues Regal in die Waschküche stellen.

Dürfen mein Mann und ich auf eigene Kosten ein kleines Regal für unsere Sachen in die Waschküche stellen? Benötigen wir dazu die schriftliche Erlaubnis unseres Vermieters?

Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie auch die einschlägigen Vorschriften nennen würden.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen

Ladyinred

19. Januar 2025 | 14:52

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

da das Regal nicht mietvertraglich zugesichert ist, sollten Sie hier eine schriftliche Erlaubnis einholen.

Gerade, weil frisch gestrichen wurde, wird der Vermieter sicher gehen wollen, dass keine neuen Spuren entstehen.


Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


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