Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal ist es in dieser Situation von Vorteil, dass keine Miete entrichtet wurde, denn dann liegt eine Leihe vor, die jederzeit beendet werden kann, § 604 Abs. 3 BGB.
Deshalb muss im 1. Schritt der Leihvertrag jedem gegenüber nachweislich gekündigt werden.
Ziehen die beiden dann nicht aus, muss Räumungsklage erhoben werden.
Sollte es zwischenzeitlich zu Vorfällen kommen, ist die sofortige Hinzuziehung der Polizei anzuraten, welche hier bei Gewalt ein Betretungsverbot aussprechen kann.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Antwort
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