Hausverkauf Mieter ohne Mietvertrag

| 12. Dezember 2024 14:08 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo.
Die Oma (83 J.) meines Mannes möchte Ihr Eigenheim (EFH mit Partykeller auf dem Grundstück) verkaufen.
2008 ist die Tochter der Oma mit Ihrem Alkohol kranken Ehemann in den Partykeller gezogen. Es wurde kein Mietvertrag gemacht. Auch wurde von beiden kein Geld oder sonstige Leistung zum Lebensunterhalt der Besitzerin in all den Jahren abgegeben. Lebensmittel, Holz / Briketts (keine Heizung vorhanden), Strom, Wasser, Versicherung, Grundsteuer etc. wurde immer nur von der Besitzerin bezahlt. Beide (Onkel und Tochter) haben somit Mietfrei (kostenlos) und ohne Mietvertrag auf die Kosten der Besitzerin gelebt. Nun möchte die Besitzerin das Haus verkaufen (Komplettes Grundstück mit Haus und Partykeller logischerweise). Gemeinsam wurde bisher im Haus nur die Küche und das WC mit Waschgelegenheit genutzt.
Die Besitzerin möchte das die Tochter mit Ehemann sofort auszieht damit der Kauf / Verkauf zügig von statten geht.
Auf Bitten wird die Tochter und der Ehemann sich weigern und wahrscheinlich wird der Ehemann der Tochter wie so oft schon handgreiflich werden. Die Besitzerin hat auch Angst vor ihm und ist erstmal zum Enkel gegangen bis das alles geklärt ist und das Haus verkauft wurde.
Frage: wie bekommt man Tochter und Ehemann schnell! und rechtssicher vom Grundstück damit dieses veräußert werden kann? Mfg.

12. Dezember 2024 | 14:42

Antwort

von


(1773)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst einmal ist es in dieser Situation von Vorteil, dass keine Miete entrichtet wurde, denn dann liegt eine Leihe vor, die jederzeit beendet werden kann, § 604 Abs. 3 BGB.

Deshalb muss im 1. Schritt der Leihvertrag jedem gegenüber nachweislich gekündigt werden.

Ziehen die beiden dann nicht aus, muss Räumungsklage erhoben werden.

Sollte es zwischenzeitlich zu Vorfällen kommen, ist die sofortige Hinzuziehung der Polizei anzuraten, welche hier bei Gewalt ein Betretungsverbot aussprechen kann.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Bewertung des Fragestellers 12. Dezember 2024 | 15:34

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Super schnelle und kompetente Antwort. Vielen lieben Dank. ❤

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Wilke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 12. Dezember 2024
5/5,0

Super schnelle und kompetente Antwort. Vielen lieben Dank. ❤


ANTWORT VON

(1773)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht