Gaslighting durch Kollegin im Büro

12. Dezember 2024 07:57 |
Preis: 48,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Wunderschönen guten Morgen,

Ich arbeite für die xxxx. Eine Kollegin hat mich wiederholt "ge-gaslighted". Zwei Gaslightings allein die Woche, aber diesmal während eines Meetings mit Zeugen. Dies habe ich vor die Geschäftsleitung zur Sprache gebracht, die aktuell nicht handelt. Es scheint hier am Verständnis zu liegen, was Gaslighting ist und welche Auswirkungen dies haben kann. Wie sehen hier meine Möglichkeiten aus? Wie kann ich mich rechtlich absichern? Ich bin aktuell noch in der Probezeit; die Kollegin nicht.
Kann ich anwaltlich die Geschäftsleitung auffordern zu handeln? Kann ich anwaltlich direkt gegen die Kollegin vorgehen? Bspw einfach nur Anzeige erstatten? Was bedeutet das für die Geschäftsführung, wenn diese nicht entsprechend handelt und ihre Schutzfunktion der Mitarbeiter verletzt?
Ich bräuchte einfach nur einen groben Umriss der rechtlichen Situation, damit ich weiß ich ich mich verhalten soll.
Lieben Dank im Voraus,

12. Dezember 2024 | 09:27

Antwort

von


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26131 Oldenburg
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Gaslighting ist wie allgemein Mobbing nicht direkt pauschal strafbar, einzelne Handlungen können es aber sein. So umfasst das typische Gaslighting meist eine strafbare Rufschädigung am Arbeitsplatz. Wie bei jedem Mobbing am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber in der Pflicht, Sie als Arbeitnehmer zu schützen. Hierfür benötigt er aber alle notwendigen Informationen, und hier liegt in der Praxis oft das Problem. Denn Gaslighter gehen oft so geschickt vor, dass man ihnen die Manipulation schwer nachweisen kann. Wichtigster Punkt daher: Dokumentieren Sie jedes Gaslighting so genau wie möglich, schreiben Sie das das Vorkommnis so detailliert wie möglich auf (z.B. die zwei Fälle diese Woche, aber auch schon vorherige Vorkommnisse, die Sie noch in Erinnerung haben). Idealerweise lassen Sie es sich durch Zeugen (z.B. andere Mitarbeiter) bestätigen, wobei der Gaslighter vermutlich darauf achtet, dass sonst niemand anwesend ist. Sie sollten sich auch nicht davor scheuen, die Kollegin direkt in Ihre Grenzen zu weisen und sie zum Aufhören aufzufordern, wenn sie wieder einen Versuch vornimmt, Sie zu manipulieren. Auch dies sollten Sie in Ihre Dokumentation aufnehmen.

Oft lässt sich dann nach einer gewissen Zeit ein wiederkehrendes Muster erkennen. Mit dieser aussagekräftigen Dokumentation können Sie sich dann an die Personalabteilung wenden und Maßnahmen zu Ihrem Schutz einfordern. Wenn dann nicht reagiert wird, kann dies auch rechtlich eingefordert werden. In der Probezeit besteht aber natürlich ein gewisses Risiko, dass ein rechtliches Vorgehen eine Kündigung nach sich zieht. Wenn der Arbeitgeber aber nicht angemessen auf das dokumentierte Gaslighting reagiert, werden Sie bei dem Unternehmen aber vermutlich eh nicht glücklich werden.

Wenn Ihnen auch konkrete Fälle der Rufschädigung durch die Kollegin bekannt werden, käme auch eine Strafanzeige in Betracht. Da hier die Anforderungen an den Nachweis aber noch höher sind, würde ich zunächst eine Klärung im Rahmen des Arbeitsrechtes versuchen. Sollte es aber eskalieren, kann dieser Weg sinnvoll sein, um die Kollegin in ihre Schranken zu weisen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 12. Dezember 2024 | 14:02

Guten Tag Herr Willking,
danke für Ihre Antwort.
Ist meine Orignalnachricht an Sie öffentlich? Wenn ja, bitte ich Sie diese sofort zu löschen, weil private Details zu sehen sind.

Besten Dank,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Dezember 2024 | 14:14

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Wenn Sie nicht die Option Vertraulich gewählt, ist die Frage öffentlich sichtbar. Ich kann das leider nicht ändern, aber rufen Sie am Besten kurz beim Support des Portalbetreibers an mit der Bitte um Löschung der persönlichen Daten.

Mit besten Grüßen

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