ich bin gerade im Begriff mich von meiner Frau zu trennen. Heute war ich bei der Bank und habe um Kontoauszuege gebeten, da angeblich einige abhanden gekommen waren.
Ich musste zu meinem Entsetzen feststellen, das Überweisungen an ein von ihr erröffnetes "geheimes" Konto erfolgt ist. Desweiteren wurden grosse Summen in Bar abgehoben. Verwendungszweck unbekannt. Einiges wird für die Kinder verwendet und für Nahrung/Kleidung etc. Ich zahle für Haus und Nebenkosten und auch diverse andere Sachen. In Summe wurden in 5 Wochen ca. 12000 EUR abgehoben bzw transferiert.
Das Konto ist nahezu "leer".
Da wir noch ein weiteres gemeinsames Konto mit einer ebensolchen Summe besitzen, frage ich Sie wie ich vorgehen kann, damit mir dieses Geld nicht auch noch "verloren" geht.
Zur Aufteilung des Vermögens würde ich gerechterweise alles halbieren, aber von welcher Grundlage soll man ausgehen, wenn schon erhebliches unterschlagen worden ist?
Sie sollten sofort eine sog einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen. Als Begründung können Sie angeben, dass Ihnen ein Teil des Geldes auf dem Konto in Ihrem Eigentum steht und Ihre Frau schon das andere gemeinsame Konto geplündert hat.
Bezüglich des bereits geplünderten Kontos sollten Sie auch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung stellen. Hierbei beantragen Sie, dass das abgehobene Geld bei Gericht zu hinterlegen ist.
Angesichts des Steitwertes ( über 12.000 EUR ) besteht Anwaltszwang, da das Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Landgericht stattfindet. Das heisst, Sie müssen für die Erstellung der Anträge einen Anwalt beauftragen.