Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Sie sollten dringend vor Ort einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und die Unwirksamkeit der Kündigung feststellen lassen.
Eine wirksame Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform. Emails oder dergleichen genügen dem nicht und sind insoweit unwirksam.
Auch eine mündliche Kündigung ist grundsätzlich unwirksam.
Auch dürfte im Zweifel eine Abmahnung einer fristlosen Kündigung vorhergehen.
Dennoch müssen Sie zwingend Klage erheben und dies sehr schnell.
Die Klage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der (fehlerhaften) Kündigung erfolgen.
Nach Ablauf der Frist wird die Kündigung ansonsten wirksam und der Arbeitsplatz ist unwiederbringlich verloren.
Auch die weiteren Lohnleistungen sollten dann miteingefordert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Lembcke
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Rechtsanwalt Sascha Lembcke
Können sie das nicht für mich machen?
Ich war grade bei der TK und die hat mir bestätigt das die Abmeldung zum 17.09. erfolgt ist, obwohl ich erst am 30.09.vondiser erfahren habe. Geantwortet habe ich erst am 09.10.24. Erhalt also ne wissentlich Falschmeldung getätigt.
Kann ich mit der Rechtslage und dem Zeitdruck auch selbst Klage einreichen wenn er nicht kompromissbereit ist?
Sie können die Klage auch selbst einreichen, ja, dazu müssen Sie sich nur an die Antragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichtes wenden.
Zuständig ist das Gericht, in welchem Bezirk Sie ihre Tätigkeit erbringen.
Bei der Antragstelle müssen Sie nur vormittags anrufen und mit Blick auf die Eile einen kurzfristigen Termin vereinbaren.
Die dortigen Justizangestellten füllen dann die notwendigne Formularien aus.
Wichtig ist, dass Sie den Arbeitsvertrag und die vermeintliche Kündigung mitnehmen, ggf. auch die letzten beiden Lohnbescheinigungen. Wichtig sind aber erste.
Ich selbst kann leider nicht tätig werden, da ich mich ab morgen im Urlaub befinde.
Mit freundlichen Grüßen
Lembcke
Gerne können Sie sich an den deuschlandweit tätigen Kollegen Herrn Rechtsanwalt Matthias Richter wenden, dessen Kontaktdaten hier hinterlegt sind.