Domainname name

15. Oktober 2024 13:13 |
Preis: 47,00 € |

Internetrecht, Computerrecht


Beantwortet von

Ich bin Webdesigner, ich eine Website für ein Gebäudereparaturunternehmen erstellt habe
Seine Website-Anfrage war sehr einfach
Mit einer Zahlung
Ich gab ihm für eine kleine Gebühr eine Website, die ein Jahr lang funktionieren würde
Aber heute erhielt ich eine Anzeige von der Polizei, die mich beschuldigte, mit ihm bei einem Betrug zusammenzuarbeiten

Er hat einen seiner Kunden um 17.000 Euro betrogen
Der Grund, warum sie das glauben, ist, dass der Domainname weiterhin auf meinen Namen lautete und ich ihn nicht auf ihren Namen registriert habe, da ich in meinem Abonnement beim Hosting-Unternehmen viele freie Namen habe.
Note:
- Ich habe nur eine Rechnung für die Designarbeiten für den Kunden
- Der Kunde hat in bar bezahlt
- Nach Angaben der Polizei versucht sie, Kontakt zu ihm aufzunehmen, die Adresse ist jedoch falsch
- in der impressum auf der Website enthält den Namen der geschäftsführer (des Kunden).
Ich möchte betonen, dass ich lediglich für die Erstellung der Website verantwortlich war und keinen weiteren Kontakt mit dem Kunden hatte

Die Polizei schickte mir ein Papier, in dem sie mich zu meinen Aussagen befragte
- Wie soll ich antworten?
- Die wichtige Frage ist: Trage ich dafür wirklich eine Verantwortung?

15. Oktober 2024 | 17:03

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es ist nicht ungewöhnlich oder gar strafbar, wenn die Domain einer Unternehmensseite über den Designer gehostet wird. Die Erstellung einer Webseite ist auch nicht automatisch eine Beteiligung an einem Betrug, wenn sich die Betrugsabsicht nicht direkt aus der Gestaltung der Webseite ergeben hat.

Daher können Sie hier auch nicht für den Betrug des Nutzers der Webseite zur Verantwortung gezogen werden.

Solange Sie aber nicht wissen, was genau in der Akte steht und auf welchen Gründen genau der Vorwurf beruht, sollten Sie sich nicht gegenüber der Polizei äußern (hierzu sind Sie nicht verpflichtet). Da ein Betrugsvorwurf nicht auf die leichte Schulter genommen werden sollte, empfehle ich Ihnen, zeitnahe eine auf Strafrecht spezialisierte Kanzlei vor Ort mit der Akteneinsicht zu beauftragen, um eine passende Verteidigung gegen die Anschuldigungen zu finden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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