Umgang mit Material einer liquidierten Firma

| 12. Oktober 2024 17:38 |
Preis: 35,00 € |

Insolvenzrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Entsorgung von hinterlassenen Gegenständen eines liquidierten Unternehmens

Nach längeren Bauarbeiten befinden sich, neben Abfall, immer noch 20 Bauzaunelemente und 19 Fußstücke auf unserem Grundstück (NRW).
Da das Bauunternehmen auf unser Einschreiben mit der Forderung, die Materialien abzuholen, nicht reagiert hat bzw. dieses nicht in der Postfiliale abgeholt hat, haben wir in Erfahrung gebracht, dass das Unternehmen am 06.10.2023 liquidiert wurde.
Die Materialien sind in einem schlechten Zustand. Wir wollen diese los werden.
Dürfen wir diese verkaufen, verschenken oder entsorgen?
Oder müssen wir uns an eine bestimmte Stelle wenden?

12. Oktober 2024 | 19:21

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Soweit das Unternehmen noch postalisch erreichbar ist, teilen Sie diesme letztmalig mit, dass diese die Bauzaunelemente bis zu einem bestimmten Datum (z.B. den 31.10.2024) anzuholen hat. Kündigen Sie an, dass Sie nach ergebnislosem Ablauf der Frist die Elemente verwerten bzw. vernichten werden, da Ihnen eine weitere Lagerung nicht mehr möglich und zumutbar ist.

2. Wenn die gesetzte Frist verstreicht, können Sie die Elemente veräußern oder entsorgen. Soweit ein Erlös verbleibt rechnen Sie diesen gegenüber dem liquidierten Unternehmen ab. Sie können dabei mit Lagerkosten aufrechnen. Verbleibt kein Erlös teilen Sie dem Unternehmen dies ebenfalls mit.

DIe Schreiben versenden Sie als Einwurfeinschreiben und als einfachen Brief, welcher durch einen Boten zur Post aufgegeben wird.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Bewertung des Fragestellers 13. Oktober 2024 | 11:27

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