Nachmieter verweigert vereinbarte Zahlung

9. Juli 2008 16:53 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


hallo zusammen
folgendes problem: ich habe zum 30.06 gekündingt.da der nachmieter gerne zwecks renovierung früher in die wohnung wollte haben wir uns geeinigt 10 tage vorher die wohnung zu übergeben.bei der wohungs übergabe sagte ich dem nachmieter das ich diese 10 tage erstattet haben möchte--hier 110 euro.dieses geschah unter bezeugung des vermieters.der nachmieter willigte ein und sagte es kann mir das geld nächste woche geben.tja, und nun will er mir es eben nicht geben.schriftlich haben wir es nicht festgehalten.allerdings wurde die wohungsübergabe schriftlich festgehalten. also man kann nachweisen das der nachmieter 10 tage früher in die wohung kam.der vermieter bezeugt auch das der nachmieter eingewilligt hat die zahlung zu leisten.
welche chancen habe ich das geld zu sehen?
gruß toni

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Sofern der Vermieter bezeugen kann, dass die geschilderte Vereinbarung besteht, können Sie die Forderung auch durchsetzen.
Alleine der protokollierte Zeitpunkt der Wohungsübergabe wird aber voraussichtlich nicht genügen. anhand Ihrer Schilderung ist davon auszugehen, dass Sie aber gegenüber dem Vermieter Hauptschuldnder geblieben sind, d.h. Sie in jedem Falle die volle Miete an den Vermieter zu bezahlen haben bzw. dies bereits zu Beginn des Monats im Voraus getan haben.

Sie sollten dem Nachmieter schriftlich unter einer Fristsetzung von sieben Tagen auffordern, den vereinbarten Betrag zu leisten.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 9. Juli 2008 | 18:25

danke für ihre antwort
mein vermieter würde es bezeugen das diese vereinbarung getroffen wurde.ich habe dem nachmieter bereits schriftlich mitgeteilt das er zahlen soll.aber er sagt er muss es nicht da die vereinbarung erst am tag der übergabe stadtgefunden hat.allerdings hat er damals eingewilligt.wie muss ich denn jetzt weiter vorgehen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Juli 2008 | 18:39

Sehr geehrter Fragesteller,

die Forderung ist ggf. mit anwaltlicher bzw. gerichtlicher Hilfe durchzusetzen. Ich werde Sie hierfür morgen per Email kontaktieren und Ihnen ein Angebot unterbreiten.


Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

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