Übersicherung Kaution / Aufschiebende Bedingung Mietvertrag

15. Mai 2024 14:08 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

ich habe zwei Fragen:

1. Im Mietvertrag wurde eine Kautionsbürgschaft vereinbart. Da die vorläufigen Unterlagen der Bürgschaft der Hausverwaltung nicht ausgereicht hatten, musste ich für die Schlüsselübergabe übergangsweise eine Barkaution hinterlegen. Beide Kautionen in voller Höhe von je 2.400€.

Ich habe vor zwei Monaten die Original Police bei der Hausverwaltung in den Briefkasten geworfen und auch einen Nachweis darüber. Bislang habe ich die Barkaution nicht zurückerhalten, da die Unterlagen der Kautionsbürgschaft intern verloren gegangen sind.

Welche Rechte habe ich nun? Ich habe die HV bereits mehrfach aufgefordert und Fristen gesetzt. Ist dies ein fristloser Kündigungsgrund?

2. ich habe eine aufschiebende Bedingung im Mietvertrag, die besagt, dass ich eine Hausrat und eine Haftpflichtversicherung nachweisen muss. Dies habe ich bis heute nicht getan. Ist der Vertrag somit ungültig?

15. Mai 2024 | 14:50

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Sie haben einen Anspruch auf unverzügliche Rückzahlung der Barkaution, sobald die Kautionsbürgschaft gestellt wurde.

Die Hausverwaltung darf die Barkaution nicht länger einbehalten, nur weil die Unterlagen intern verloren gegangen sind.

Setzen Sie der Hausverwaltung nochmals eine letzte angemessene Frist (z. B. 14 Tage) zur Rückzahlung und drohen Sie rechtliche Schritte an. Erfolgt die Rückzahlung dann immer noch nicht, können Sie die Barkaution einklagen.


2.

Ein Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages haben Sie deswegen aber nicht.

Die verspätete Rückzahlung der Barkaution ist kein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Allenfalls ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete in Höhe der Barkaution käme in Betracht.


3.

Grundsätzlich bleibt der Mietvertrag auch ohne Nachweis der Versicherungen wirksam.

Eine aufschiebende Bedingung führt nur dazu, dass der Vertrag erst mit Eintritt der Bedingung (Nachweis der Versicherung) wirksam wird. Da Sie aber schon eingezogen sind, ist der Vertrag auch so wirksam.

Allerdings verletzen Sie Ihre mietvertraglichen Pflichten, wenn Sie den Versicherungsnachweis schuldhaft nicht erbringen.

Dies kann ein Grund für eine Abmahnung oder ordentliche Kündigung durch den Vermieter sein. Holen Sie die Nachweise also baldmöglichst nach.


4.

Zusammengefasst rate ich, die Rückzahlung der Barkaution nochmals nachdrücklich einzufordern und die Versicherungsnachweise zeitnah beizubringen. Der Mietvertrag bleibt aber grundsätzlich bestehen.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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