Wahlleistung im Krankenhaus

25. Juni 2008 20:11 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Medizinrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich war in der Zeit v. 05.05.08 bis 09.05.08 stationär im Krankenhaus. Ich bin gesetzlich versichert (ohne eine private Zusatzversicherung) und habe während meines Aufenthaltes die Wahlleistung: "Chefarztbehandlung" privat vereinbart.

Am 05.05.08, meinem Aufnahmetag, wurde ich ausschließlich durch die Stationsärztin betreut. Diese veranlasste eine normale Blutuntersuchung. An diesem Tag fand keine Chefarztbehandlung / Untersuchung statt. Auch sein Stellvertreter, der Oberarzt, war nicht anwesend.
Ab dem 06.05.08 fand jeden Tag am Nachmittag die Chefarztvisite statt. Am 08.05.08 wurde eine spezielle Blutuntersuchung durch den Chefarzt angeordnet.

Mittlerweile liegen mir zwei Rechnungen von einem durch das Krankenhaus beauftragtes Labor vor, in dem die morphologischen Untersuchungen durchgeführt wurden.

1.) 05./06.05.08, Blutuntersuchung "im Auftrag des Krankenhauses XY..." ohne weitere Angabe des Veranlassers (z.B. Chef-Arzt).

2.) 09.05.08 Blutuntersuchung im Auftrag des Chefarztes Herrn Prof....,
Krankenhaus XY...
Diese Laborrechnung habe ich bereits bezahlt, da die Blutuntersuchung vom Chefarzt in Auftrag gegeben wurde.
Die Rechnung zu 05./06.05.08 noch nicht, da diese Blutuntersuchungen gemäß Rechnungsangabe vom Krankenhaus in Auftrag gegeben wurde.

Meine gesetzliche Krankenkasse teilte mir mit, daß das, was das Krankenhaus selber in Auftrag gibt, mit meiner Chipkarte abgedeckt sei.
Bei meiner Anfrage an das Krankenhaus, wurde mir telef. mitgeteilt, daß es sich bei der ersten Untersuchung (05.05.08) um eine Routineuntersuchung handelte. Diese Untersuchung werde immer angeordnet (egal ob gesetzlich oder privat versichert). Diese Untersuchung wäre normalerweise mit einem Pauschalbetrag durch die gesetzliche Krankenkasse abgegolten. Weiter helfen wollte mir das Krankenhaus hierbei aber nicht.
Das Labor besteht nach wie vor auf Zahlung der noch offenen Rechnung. Mein Einwand, die Veranlassung ausschließlich durch das Krankenhaus (kein Chefarzt, keine leitenden Ärzte, meine Auskunft bei der Krankenkasse)wird ignoriert. Man hat mir in Kopie die Wahlleistungsvereinbarung zugeschickt. Meine Unterschrift, das Datum 05.05.08 sowie der Passus: "Chefarztbehandlung sowie durch den Chefarzt beauftragte andere Ärzte " wurden mit einem Textmarker markiert.
Hier nun meine Frage an Sie: muß ich die Rechnung zum 05./06.05.08 für die Blutuntersuchung bezahlen? Diese Untersuchung ist weder durch den Chefarzt noch durch seinen Vertreter (einen leitenden Arzt) veranlasst worden. Der Auftraggeber war in diesem Fall das Krankenhaus selbst.
Könnte es sein, daß diese Blutuntersuchung breits mit dem Pauschalbetrag meiner Krankenkasse abgedeckt wurde und das Labor von mir zu Unrecht das Geld fordert?
Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen aus Wuppertal
Ewox

Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
Als angemeldeter Nutzer haben Sie die Möglichkeit diesen Beitrag zu beobachten.
Sie bekommen dann eine E-Mail mit den neuesten Beiträgen. Melden Sie sich hier an.
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119122 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle ausführliche Antwort. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Meine Frage wurde komplett in der ersten Antwort beantwortet. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Herr Burgmer hat meine Frage gut beantwortet, auch wenn eine abschließende Beurteilung, wie er schreibt, erst mit einer Prüfung des konkreten Vertragsentwurfs möglich ist. Für eine Ersteinschätzung bin ich jedoch im Rahmen des ... ...
FRAGESTELLER