Änderung bestehender Umgangsregelung

24. Juni 2008 17:54 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Wolfram Geyer

Zusammenfassung

Wie stehen die Chancen der Mutter , das Umgangsrecht des Vaters gerichtlich von wöchentlich auf 14-tägig zu reduzieren, damit sie und die Kinder mehr Zeit mit ihrem neuen Partner und dessen Kindern verbringen?

Die Chancen der Mutter, das Umgangsrecht zu ändern, sind gering, da das Gericht solche Änderungen nur vornimmt, wenn sie dem Wohl des Kindes dienen. Da das Kind sich bereits an vier neue Kinder gewöhnen muss und eine Änderung des Umgangsrechts eine zusätzliche Umstellung bedeuten würde, ist es unwahrscheinlich, dass ein erfahrener Richter eine Änderung befürworten würde. Der Vater hat zudem das Recht, eine verlässliche Beziehung zu seinem Sohn aufzubauen.

Sehr geehrte Damen und Herrn,

mein Sohn ist 5 Jahre alt und ich bin seit 4 1/2 Jahren von der Mutter getrennt.Das Umgangsrecht musste zwischendurch leider gerichtlich geregelt werden.Es wurde u.a.festgelegt,dass mein Sohn im wöchentlichen Wechsel von Freitag bis Samstag abend bzw.Freitag bis Sonntag mittag bei mir ist. Es besteht also ein wöchentlicher Umgang seit der Trennung zwischen meinem Sohn und seinem Vater.Nun hat die Mutter einen neuen Partner der selbst 4 Kinder hat und möchte den Umgang zwischen meinem Sohn und mir auf 14tägig reduzieren, um nun auch ein ganzes Wochenende mit dem neuen Partner zu haben.Ich bin damit nicht einverstanden.Notfalls möchte sie das gerichtlich durchsetzen.
Wie sind ihre Chancen?


Ihr Ratsuchender

Sehr geehrter Ratsuchender,

auf der Grundlage Ihrer Angaben und des von Ihnen gebotenen Einsatzes ist folgende erste rechtliche Einschätzung möglich:

Die Änderung einer bestehenden Umgangsregelung wird durch das Gericht nur ausgesprochen, wenn es dem Kindeswohl entspricht. Hier wird sich die Mutter nicht leicht tun, dies zu begründen.

Grundsätzlich ist zwar ein nur vierzehntägiges Umgangsrecht am Wochenende eher die Regel als die bisher gehandhabte Regelung, letztere wird aber auch ihre guten Gründe gehabt haben. Außerdem sollen Kinder nicht ohne Not aus ihnen vertrauten und ihnen förderlichen Gewohnheiten herausgerissen werden.

Nachdem Sie mitteilen, dass Ihr Sohn sich wohl derzeit oder demnächst an vier neue Kinder gewöhnen muss, würde es eine unnötige zusätzliche Umstellung für ihn bedeuten, wenn nun auch das Umgangsrecht geändert würde. Ich kann mir vorstellen, insbesondere dann wenn die vier Kinder in den Haushalt der Mutter Ihres Sohnes aufgenommen werden sollen, dass ein erfahrener Richter jedenfalls aktuell eine Änderung des Umgangs nicht befürworten würde, wenn sich im Übrigen an der Situation nichts geändert hat, insbesondere Sie weiterhin bereit und in der Lage sind, die Kindesbetreuung in der vereinbarten Zeit ordnungsgemäß wahrzunehmen.

Nicht zuletzt steht Ihnen auch aus § 1684 Abs. 1, Abs. 2 BGB das Recht zu, mit Ihrem Sohn eine verlässliche und aus Ihrer Sicht verantwortungsbewusste Beziehung aufzubauen.

Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen weiter und verweise ansonsten auf die Möglichkeit einer Rückfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 24. Juni 2008 | 22:38

Sehr geehrter Herr Geyer,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Die Situation stellt sich so dar, dass seit Beginn der neuen Beziehung der Mutter meines Sohnes seit ca.Jan.2008 sie und mein Sohn ca. 2-3Tage die Woche beim neuen Lebenspartner verbringen.Dabei muss mein Sohn in einem für ihn fremden Kinderzimmer schlafen.Da sich mein Sohn mir gegenüber geäussert hat, dass er das nicht möchte,habe ich sofort ein Gespräch bei der Elternberatung der Caritas vereinbart.Die mittlerweile im Ruhestand weilende zuständige Dame war wohl nicht mehr so motiviert und hat dies eigentlich nicht als so schlimm empfunden.Da mein Sohn mittlerweile leicht zum stottern angefangen hat,an den Fingern kaut,die Mutter mit ihm bereits beim Logopäden ist, mache ich mir über meinen Sohn wegen dem hin und her Sorgen.Welche Möglichkeiten habe ich(habe kein Sorgerecht)?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Juni 2008 | 01:00

Sehr geehrter Ratsuchender,

auch ohne Sorgerecht haben Sie durchaus gewisse Einflussmöglichkeiten, gegebenenfalls unter Einschaltung des Jugendamtes, das auch bei entsprechenden Hinweisen antragsberechtigt ist, wenn hier Beeinträchtigungen des Kindeswohls im Raum stehen. Hierzu können auch ärztliche Gutachten eingeholt werden, u.v.m. Der Weg ist aber nicht einfach.

Im Hinblick auf Ihre ursprüngliche Fragestellung können Sie sich meines Erachtens dagegen abwartend verhalten, da ich anhand Ihrer zusätzlichen Schilderung die Forderungen der Mutter vor dem gegebenen Hintergrund nicht für seriös erachte. Wenn nicht unbekannte Umstände des Einzelfalles eine andere Beurteilung nahe legen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfram Geyer
Rechtsanwalt

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