Handyvertrag verlängert und nun will Anbieter Geld

18. April 2024 16:00 |
Preis: 40,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hatte am 24.03.2024 meinen Handyvertrag, mit Hardware, verlängert. Dabei wurden mir einmalige Kosten von 109,90 EUR in Rechnung gestellt. 9,90 Euro Versand und 99,90 Euro Vorfälligkeitsgebühren. Ist für mich auch völlig okay gewesen.
Dann musste mein Anbieter irgendwas klären, was auch immer. Dies lief erfolgreich womit mir am 09.04. nochmal eine Bestellbestätigung mit 0,00 Euro zugesandt worden ist.
Heute am 18.04. habe ich dann eine Mail von meinem Anbieter bekommen. In in dieser steht nun :
„ Aufgrund eines technischen Fehlers wurden Ihnen bislang weder die verbleibenden Hardwarekosten aus Ihrem bisherigen Vertrag noch die einmaligen Kosten für die vorzeitige Vertragsanpassung korrekt angezeigt und in Rechnung gestellt.

Sie erhalten daher zeitnah eine separate Rechnung über die folgenden offenen Beträge:
- Kosten für Ihre bisher genutzte Hardware: 517,00 EUR

Hierbei handelt es sich um die restlichen Hardwarekosten wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung Ihres bisherigen Tarifs.
- Einmalige Kosten für die Vertragsanpassung: 99,90 EUR"

Muss ich das so akzeptieren?

18. April 2024 | 16:39

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Basierend auf den von Ihnen geschilderten Informationen ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig und hängt von einigen Details ab.

Grundsätzlich sind Sie an den verlängerten Vertrag gebunden, wenn Sie diesen wirksam abgeschlossen haben. Die Kosten von 109,90 EUR für Versand und vorzeitige Vertragsverlängerung, denen Sie zugestimmt haben, müssen Sie dann auch tragen.

Fraglich ist, ob die nachträgliche Forderung von 517 EUR für Restkosten der bisherigen Hardware und nochmal 99,90 EUR für die Vertragsanpassung berechtigt ist. Das hängt davon ab, was genau bei Vertragsschluss vereinbart wurde.


2.

Wurden Ihnen diese Kosten bei der Verlängerung nicht klar und transparent mitgeteilt und haben Sie dem nicht zugestimmt, spricht einiges dafür, dass Sie diese nicht tragen müssen. Der Anbieter kann sich dann nicht im Nachhinein darauf berufen.

Die Bestellbestätigung mit 0 EUR deutet auch darauf hin, dass zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Kosten vereinbart waren.


3.

Andererseits könnte in den AGB eine Klausel stehen, dass bei vorzeitiger Vertragsverlängerung die Restkosten der Hardware fällig werden. Dann wären die 517 EUR u. U. doch zu zahlen.


4.

Mein Rat wäre:

Widersprechen Sie der nachträglichen Forderung zunächst schriftlich. Verlangen Sie eine Erklärung, woraus sich diese Kosten ergeben sollen.

Prüfen Sie die Vertragsunterlagen und AGB genau, ob die Kosten dort transparent ausgewiesen sind.

Wenn keine Einigung erzielt wird, sollten Sie anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Rechte durchzusetzen. Evtl. müsste gerichtlich geklärt werden, ob die Forderung berechtigt ist.


5.

Ohne alle Details zu kennen, sehe ich gute Argumente, dass Sie zumindest die nachgeforderten Kosten nicht zahlen müssen. Lassen Sie sich aber unbedingt anwaltlich beraten, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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