Kündigung bei Abwesentheit des Geschäftsführers

22. März 2024 10:16 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane einen beruflichen Wechsel und habe kürzlich den Entwurf meines zukünftigen Arbeitsvertrags von meinem potenziellen neuen Arbeitgeber erhalten. Der Start des neuen Arbeitsverhältnisses ist für den 01.07.2024 vorgesehen. Derzeit beträgt meine Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Es ist geplant, den neuen Vertrag voraussichtlich Anfang nächster Woche zu unterzeichnen. In dieser Zeit ist mein Vorgesetzter im Urlaub. In unserem Unternehmen gibt es zwei Prokuristen. Welche genauen Schritte sollte ich beachten, um eine rechtswirksame Kündigung einzureichen und mein neues Arbeitsverhältnis wie geplant am genannten Datum anzutreten?

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian K.

22. März 2024 | 11:31

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

die Übergabe der Kündigung muss an die innerbetrieblich zuständigen Organe im Betrieb erfolgen. Wenn Ihr Vorgesetzter im Urlaub ist, dann sollten Sie die Kündigung im Personalbüro oder bei der Chefsekretärin abgeben und sich die Übergabe der Kündigung quittieren lassen.

Zusätzlich sollten Sie noch, wenn Sie ganz sicher gehen möchten, die Kündigung unter Mitnahme eine Zeugen in den Briefkasten des Unternehmens einwerfen.


Mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


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