Führungskraft versucht Anonymität zu unterlaufen

15. Februar 2024 16:19 |
Preis: 43,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich möchte wissen, ob und welche Gesetze gebrochen werden könnten,
wenn eine Führungskraft im Nachlauf einer anonymen Mitarbeiterumfrage versucht
durch Druck auf einzelne Mitarbeiter zu erfahren, was diese bei der Mitarbeiterumfrage
abgestimmt haben.

15. Februar 2024 | 17:19

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

in dem geschilderten Fall kommt es entscheidend auf die Art und Weise des ausgeübten Druckes auf die Mitarbeiter an.
Das bloße wiederholte Nachfragen selbst ist nicht strafbar. Kündigt man hingegen gegenüber den Mitarbeitern an, dass es bei fehlender Auskunft zu Konsequenzen kommt, so kommt der Straftatbestand der Nötigung gemäß § 240 StGB in Betracht.

Zitat:
§ 240 Nötigung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Unter den Begriff der Gewalt kann hier auch die Ausübung von psychischen Druck zählen, sofern dieser geeignet ist, eine andere Person zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen. Durch mehrfache nachfragen in Kombination mit dem Aufzeigen von negativen Konsequenzen wäre der Tatbestand wohl zu bejahen.

Welches Strafmaß hier zu erwarten wäre, richtet sich insbesondere nach der Vorstrafensituation sowie gegenüber wie vielen Personen die Nötigung stattgefunden hat


Daneben kann auch ein Verstoß gegen Dienstinterne Vorschriften in Betracht kommen, was eine Abmahnung zur Folge haben könnte.




Mit freundlichen Grüßen


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