Sehr geehrter Ratsuchender,
zur Zurücknahme der Bewertung sind Sie im eigentlichen juristischen Sinne zunächst nicht verpflichtet. Es bleibt zunächst Ihre eigene Entscheidung, ob Sie diese stehen lassen. Der bewertete hat jedoch einen (einklgbaren) Anspruch darauf, dass unwahre oder ehrenrührige Behauptungen betreffend seine Person unterlassen werden.
Es ist daher dringend anzuraten, innerhalb der Ihnen gesetzten Frist die Bewertung zu löschen, zumindest insoweit, dass das Wort "Betrüger" und auch eine gleichbedeutende Umschreibung nicht mehr auftaucht. Denn bei der Titulierung als "Betrüger" kann es sich um eine Tatsachenbehauptung oder um ein ehrverletzendes Werturteil handeln. Sie riskieren dadurch, sich wegen Beleidigung oder wegen übler Nachrede strafbar zu machen.
Ohne Sorge vor Konsequenzen dürften Sie den Begriff "Betrüger" allenfalls dann verwenden, wenn der Bewertete tatsächlich wegen Betruges verurteilt würde.
Daneben können Sie sich auch zivilrechtlich verantwortlich machen. Und zwar dadurch, dass dem Bewerteten nachweislich Nachteile entstehen, z.B. in der Art, dass er künftig nicht mehr erfolgreich Auktionen veranstalten kann. Sie können sich dann schadensersatzpflichtig machen.
Einen Anspruch auf Preisgabe des Auftraggebers haben Sie nicht. Dies rührt daher, dass Sie kein berechtigten Interesse an der Kenntnis dieser Person haben, weil derjenige der Verkäufer ist, von dem Sie aufgrund der Auktion den Wagen erworben haben. Nur dieser ist Ihre Vertragspartner, gegen den Sie Ansprüche haben. Der (angebliche?) Auftraggeber ist insofern aussen vor.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
Negative Bewertung bei ebay
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag |
Internetauktionen
Nach einem Privat-Autokauf bei ebay musste ich feststellen, dass das Gebraucht-Auto nachweislich in vielen Punkten nicht der Beschreibung entspricht und erhebliche Mängel aufweist. Ich wurde inzwischen schon anwaltlich beraten (auf Ihrem Portal und vom ADAC-Vertragsanwalt), dass in meinem Fall kaum juristische Möglichkeiten gegen den Verkäufer bestehen. Leider habe ich den Verkäufer etwas vorschnell in der ebay-Bewertung als "Betrüger" bezeichnet. Nun droht mir dieser mit einer Verleumdungsklage, wenn ich die Bewertung nicht bis zum 1. Mai zurück nehme. Das Auto wurde übrigens angeblich im Auftrag verkauft. Interessanterweise weigert sich der Verkäufer, den eigentlichen Auftraggeber zu nennen.
a) Muss ich die Bewertung zurück nehmen? Was kann mir passieren?
b) Kann ich den Verkäufer zwingen, mir den Auftraggeber zu nennen?
Vielen Dank!
Verkäufer Verkäufer Bewertung Auto Autokauf
"
Kompetent und schnell. Vielen Dank!
"-
30 €
-
25 €
-
20 €
-
50 €
-
15 €
-
30 €