Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat müsste man hier die Sache weiter aufklären, im Hinblick auf einen Verstoß gegen ein während der Vertragslaufzeit geltendes Wettbewerbsverbot (das gilt auch ohne vertragliche Abrede) bzw. nachträgliches Wettbewerbsverbot, sofern letzteres hier vereinbart wurde.
Denn in der Tat gebe ich recht, dass das Verhalten Ihrer ehemaligen Mitarbeiterin beanstandenswert ist und ein Vertragsverstoß darstellen kann.
Hier ist auch noch wichtig, dass auch für Sie als Arbeitgeber eine vertragliche Ausschlussfrist von nur wenigen Monaten für die Geltendmachung (außergerichtlich und/oder gerichtlich) eines Schadensersatzanspruches etc. gelten kann.
Bei vorsätzlichen Handlungen gilt das mitunter nicht.
Im weiteren müsste man prüfen, ob wegen des möglichen Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot ein Schaden entstanden ist, da es wahrscheinlich nichts mehr bringen wird, eine Abmahnung und/oder aus ordentliche Kündigung auszusprechen, wenn die Mitarbeiterin Sie sowieso schon verlassen hat bzw. verlässt.
Hier ist es wichtig, dass man das genau recherchiert und dokumentiert.
Denn der alleinige Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot reicht unter Umständen nicht aus, wobei bei einem nachträglichen Wettbewerbsverbot ein Schaden nicht unbedingt bei einer Pflichtverletzung entstanden sein muss.
Da müsste man den Vertrag von Ihnen näher prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Hallo Herr Hesterberg,
danke für Ihre ausführliche Antwort. Das beantwortet mir den einen Teil meiner Frage. Der zweite gestaltet sich ja wie folgt:
Mit dem Kunden bin ich in aktiver Klärung hinsichtlich der vertraglichen Situation. Er geht davon aus, dass er eine Freelancerin engagiert hat, da er Rechnungen von uns bezogen hat und auch weitere Leistungen (z.B. Urlaubsvertretung) angefordert hat, fehlt hier noch die Komponente meiner ersten Frage:
Wie gestaltet sich das Vertragsverhältnis per Gesetz zwischen Kunde und Agentur?
Wie in der ursprünglichen Frage angegeben haben wir aktuell keinen Zugriff auf die Dokumentation aus dem Portal (Angebot) haben, weil es über den Account der Mitarbeiterin läuft.
Können Sie hierzu noch Auskunft geben?
Falls ich das nur nicht richtig gelesen habe, bitte ich um Entschuldigung.
Sehr geehrter Fragesteller,
ich antworte Ihnen gerne wie folgt:
Richtig, das wäre ebenfalls zu klären und deutet auf ein Vertragsverstoß der Mitarbeiterin hin.
Sie ist Ihnen rechtlich dazu verpflichtet, entsprechend Zugriff zu gewähren, zumal der Account der Mitarbeiterin im Wege der Vertragsabwicklung abzuschalten ist; insoweit besteht die Herausgabepflicht Ihnen gegenüber. Da würde ich Sie schriftlich dazu auffordern, die das unverzüglich zu erledigen bzw. dann die Abschaltung des Accounts auszuführen, sofern die Beschäftigung bereits ihr Ende gefunden hat und sie nicht mehr für Sie tätig ist.
Dann müsste man nachsehen, die Mitarbeiterin in Vertretung von Ihnen gehandelt hat oder ein sogenanntes Eigengeschäft vorliegt. Das betrifft das Verhältnis zum Kunden.
Ich hoffe, Ihnen damit zu haben.
Gerne stehe ich für eine weitere Prüfung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt