Ladendiebstahl Vorladung

19. November 2023 18:38 |
Preis: 40,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,

Ich bin beschuldigte wegen Ladendiebstahl bei Rossmann (Wert circa 3,50€). Nun habe ich eine Vorladung erhalten und eine externe Rechnung von Rossmann aufgrund der Fangprämie (75€), die ich schon bezahlt habe.

Laut eigener Internet Recherche wird in den meisten Fällen geraten, nicht zur Vorladung zu erscheinen und nicht auszusagen.

Zusätzlich zur meiner Vorladung wurde ein Merkblatt "Möglichkeit der Verfahrenseinstellung durch eine erzieherische Maßnahme (Diversionsverfahren) beigelegt.
Dort steht das die Staatsanwaltschaft auf die Erhebung der einer Anklage verzichten und das Strafverfahren unter folgenden Voraussetzungen einstellen kann:
Darunter auch, zur Vorladung zu erscheinen und an dem Verfahren teilzunehmen. Da ich noch 20 Jahre alt bin und als Heranwachsende gelte, könnte ich noch an der Erzieherischen Maßnahme teilnehmen.

Doch jetzt bin ich mir nicht sicher, auf die Internet Recherche zu hören und nicht zur Vorladung zu erscheinen, oder auszusagen und am Verfahren teilzunehmen.

Ich bin Ersttäterin und habe keine Einträge im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis.

Ausreichendes Geld für einen Anwalt habe ich nicht, deshalb benötige ich nur eine klare Handlungsempfehlung Ihrerseits die mir die Option mit der höchsten Wahrscheinlichkeit auf eine Verfahrenseinstellung gibt.

Ich bedanke mich im Voraus.

19. November 2023 | 19:02

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Situation ist sicherlich belastend, aber ich kann Ihnen versichern, dass es in Ihrem Fall gute Möglichkeiten gibt, das Verfahren ohne größere Konsequenzen zu beenden.

Zunächst einmal ist es richtig, dass Sie als Beschuldigte in einem Strafverfahren grundsätzlich das Recht haben, zu schweigen. Sie müssen also nicht zur Polizei gehen und dort eine Aussage machen.

Allerdings kann es in Ihrem Fall sinnvoll sein, zur Vorladung zu erscheinen und an dem Verfahren teilzunehmen, da Ihnen die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung durch eine erzieherische Maßnahme (Diversionsverfahren) angeboten wurde.

Das Diversionsverfahren ist eine Möglichkeit, ein Strafverfahren ohne Hauptverhandlung und ohne Urteil zu beenden. Es kommt vor allem bei Jugendlichen und Heranwachsenden zum Einsatz und zielt darauf ab, durch erzieherische Maßnahmen eine Wiederholung der Straftat zu verhindern.

Da Sie noch als Heranwachsende gelten, kommt dieses Verfahren für Sie in Betracht.

In Ihrem Fall würde ich Ihnen daher empfehlen, zur Vorladung zu erscheinen und an dem Verfahren teilzunehmen. Sie sollten dabei die Tat zugeben und Ihre Reue zum Ausdruck bringen.

Es ist wichtig, dass Sie glaubhaft machen, dass Sie aus Ihrem Fehler gelernt haben und eine solche Tat in Zukunft nicht mehr begehen werden.

Bitte beachten Sie, dass diese Empfehlung auf den von Ihnen geschilderten Umständen basiert und eine persönliche Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen kann. Sollten sich die Umstände ändern oder sollten Sie weitere Fragen haben, sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen alles Gute für das weitere Verfahren.

Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jana Jürgen LL.M.


Rechtsanwältin Jana Jürgen, LL.M.

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