Beleidigung durch Eltern

| 6. November 2023 18:07 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Hallo,
ich bin Lehrer an einem Gymnasium. Nachdem ein kleines Wildtier irrtümlich in einem Klassenraum gelandet ist, dort geschlagene vier Stunden in Mäppchen und Jacken zugebracht, nachdem es „aus Versehen" auf den Boden gefallen ist, nachdem es auf einem Kehrblech von 30 lauten SchülerInnen aus dem Klassenraum getragen wurde, habe ich der Klasse mitgeteilt, wie entsetzt ich über deren Verhalten sei. Der Vater eines der Haupt"Täters" bezeichnet mein Verhalten als „bösartig, unprofessionell und unreif". Mir reicht es! Ist das Tatbestand einer Beleidigung?
Danke für Ihre Mühen!

6. November 2023 | 20:12

Antwort

von


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30449 Hannover
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Sehr geehrter Fragesteller,

ihre Situation ist sicherlich frustrierend und ich kann Ihren Ärger nachvollziehen.

Bezüglich Ihrer Frage, ob die Äußerungen des Vaters als Beleidigung gelten können, ist dies grundsätzlich möglich. Eine Beleidigung liegt vor, wenn eine Person in ihrer Ehre herabgesetzt wird. Die Bezeichnungen "bösartig", "unprofessionell" und "unreif" können durchaus als herabsetzend angesehen werden.

Allerdings ist zu beachten, dass es bei der Beurteilung, ob eine Äußerung als Beleidigung gilt, immer auf den Kontext und die Umstände ankommt.

Es könnte argumentiert werden, dass der Vater lediglich seine Meinung geäußert hat und dies von seiner Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Zudem ist zu bedenken, dass eine Strafverfolgung wegen Beleidigung in der Regel einen Strafantrag erfordert. Das bedeutet, Sie müssten aktiv Strafanzeige bei der Polizei stellen. Ob dies in Ihrer Situation der richtige Weg ist, sollten Sie sorgfältig abwägen. Es könnte sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit dem Vater zu suchen oder die Schulleitung einzuschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. November 2023 | 09:02

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