Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich verstehe Ihre Frustration und Ihren Wunsch, Ihre Sichtweise zu äußern.
Es ist wichtig, dass Sie sich bewusst sind, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt ist, aber sie hat auch ihre Grenzen, insbesondere wenn es um Beleidigungen oder Verleumdungen geht.
In Ihrem Brief sind jedoch einige Aussagen, die als Beleidigungen interpretiert werden könnten, wie "So ein Mensch bist du" oder "Solche Menschen seid ihr". Diese Aussagen könnten als herabwürdigend und beleidigend angesehen werden. Es ist wichtig, dass Sie bei der Formulierung Ihrer Gedanken darauf achten, nicht beleidigend zu werden.
Die Aussage "Ihr seid Bullys" könnte ebenfalls problematisch sein, da sie eine negative Charakterisierung darstellt. Es wäre besser, spezifische Verhaltensweisen zu beschreiben, anstatt pauschale Aussagen über den Charakter einer Person zu treffen.
Die Aussage "Ich freue mich auf den Winter" könnte als Drohung interpretiert werden, insbesondere im Kontext Ihrer vorherigen Aussagen über das Werfen von Schnee. Es wäre ratsam, solche Aussagen zu vermeiden.
Insgesamt würde ich empfehlen, den Brief so umzuformulieren, dass er weniger emotional und anklagend ist. Versuchen Sie, sich auf die Darstellung spezifischer Vorfälle und Verhaltensweisen zu konzentrieren, anstatt pauschale Aussagen über den Charakter Ihrer Nachbarn zu treffen.
Es könnte auch hilfreich sein, einen Anwalt zu konsultieren, bevor Sie den Brief absenden, um sicherzustellen, dass Sie sich nicht rechtlich angreifbar machen. Alternativ könnte dieser für sie den Brief aufsetzen auf Grundlage dessen, was sie ihm schildern.
Insgesamt möchte ich ihnen für die Zukunft noch den Hinweis geben, dass es bei jedem Vorfall durch die Nachbarn, bei welchem eine Straftat im Raum steht, wichtig ist, diese bei der Polizei anzuzeigen, um eine Dokumentation zu haben. Auch wenn dies letztlich aufgrund gegensätzlicher Aussagen zu nichts führt, ist es dennoch zumindest vermerkt.
Bitte beachten Sie, dass dies nur eine erste rechtliche Einschätzung ist und eine vollständige rechtliche Beratung eine detaillierte Prüfung aller relevanten Fakten und Umstände erfordern würde.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Kill
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