Gewerbemiete. Lampen austauschen wegen T5 / T9 Verbot

14. Oktober 2023 09:40 |
Preis: 50,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2021 ein Gewerberaum gemietet wo eine übliche Bürodecke mit Lampen verbaut ist.
Jetzt sind bekanntlich ja die Leuchtstoffröhren verboten worden und hier fallen nach und nach die Röhren aus.
Wir aufm Land bekommen auch keine mehr nach.

Ich habe meinen Vermieter angesprochen das eine neue Beleuchtung eingebaut werden muss.
Er kam direkt mit einem Angebot was ich aber selbst zu zahlen habe.
Das sehe ich als Mieter aber nicht so. Die Decke sowie auch die Lampen waren bei Übergabe des Objekts bereits verbaut.

Jetzt ist die komplette Heizungsanlage zusätzlich noch ausgefallen und mein Vermieter brachte mir einen Elektroheizer.

Auch diese kosten soll ich selber tragen.
Von Mietkürzunug etc will er nichts wissen.

Der Heizungsbauer sagt ihm bereits seit 2 jähren das die Heizung ersetzt werden muss da sie nur noch geflickt ist.

Wie wäre die Rechtssprechung :

Mit freundlichen Grüßen
Jean-Pascal Kruse

14. Oktober 2023 | 10:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihr Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Mietsache in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Dazu gehört auch die Beleuchtung und die Heizungsanlage. Wenn die Beleuchtung aufgrund des Verbots von Leuchtstoffröhren nicht mehr funktioniert, muss der Vermieter für eine adäquate Alternative sorgen. Die Kosten hierfür dürfen nicht auf Sie als Mieter abgewälzt werden, da es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme handelt, die in der Verantwortung des Vermieters liegt.

Ähnlich verhält es sich mit der Heizungsanlage. Wenn diese defekt ist und nicht mehr ordnungsgemäß funktioniert, muss der Vermieter für eine Reparatur oder einen Austausch sorgen.

Auch hierbei handelt es sich um eine Instandhaltungsmaßnahme, die in der Verantwortung des Vermieters liegt. Die Kosten für einen Elektroheizer, der als Ersatz dient, dürfen ebenfalls nicht auf Sie abgewälzt werden.

Sollte der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommen, haben Sie als Mieter das Recht, die Miete zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt dabei von der Schwere des Mangels ab. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ihre genauen Rechte und Pflichten in dieser Situation zu klären.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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