Wir beschäftigen Service Techniker die gelegentlich auf Montage Einsätze geschickt werden.
Diese laufen wie folgt ab:
- Montag 7.30 Abfahrt in der Firma mit einem Firmen PKW. Je nach eintreffen am Montageort wird gearbeitet bis 16.30. Danach fährt der Techniker in eine durch uns gemietete Unterkunft/Hotel in der nähe.
Am Dienstag startet der Techniker um 7.30Uhr auf der Baustelle und verrichtet arbeiten in der Regelarbeitszeit. Nach diese wieder zum Hotel usw...
Sind die Fahrzeiten vom Hotel zur Arbeitsstelle und zurück als zu vergütende Arbeitszeit anzusehen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich gilt, dass die Fahrzeit vom Hotel zur Arbeitsstelle und zurück als Arbeitszeit angesehen werden kann, insbesondere wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit im Besitz von Arbeitsmitteln ist und/oder arbeitsbezogene Aufgaben erfüllt. Die Ermittlung wird von der Rechtsprechung anhand der sog. Beanspruchungstheorie vorgenommen. Maßgeblich ist daher, ob der Beschäftigte seine Zeit während der Fahrt frei nutzen kann, oder in die betrieblichen Belange eingebunden ist. In Ihrem Fall sind die Techniker mit dem Fahren und Lenken des Firmen-Pkw beschäftigt, sodass die Fahrzeiten als Arbeitszeit einzustufen sind.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.