Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
als Mieter haben Sie das Recht auf eine beheizbare Wohnung, insbesondere in den Wintermonaten. Wenn der Vermieter seiner Pflicht zur Beheizung der Wohnung nicht nachkommt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihre Rechte durchzusetzen.
1. Mietminderung: Sie können die Miete mindern, wenn die Wohnung aufgrund der fehlenden Heizung nicht mehr voll nutzbar ist. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab und kann zwischen 10% und 100% liegen, je nachdem, wie stark die Wohnung beeinträchtigt ist. In Ihrem Fall, da Sie nur einzelne Räume beheizen können und zusätzliche Kosten für Strom entstehen, könnte eine Mietminderung von 20-50% angemessen sein. Bitte beachten Sie, dass Sie die Mietminderung ankündigen und dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels setzen sollten.
2. Ersatzvornahme: Sie können auch selbst Heizöl bestellen und die Kosten vom Vermieter zurückverlangen oder mit der Miete verrechnen. Auch hier sollten Sie den Vermieter vorher informieren und ihm eine Frist zur Behebung des Mangels setzen. Diese Lösung ist allerdings insofern riskant, da hierzu Tank und Heizung von Ihnen bedient werden müssen und bei Schäden weitere Auseinandersetzungen drohen, sollten Sie dies nur tun, wenn Sie sich sein können keine Schäden zu verursachen. Da das Leerlaufenlassen der Heizung und das längere Stillstehen in der Regel das Risiko für Schäden beim Wiederanschalten begünstigt, könnte der Vermieter hier dann im Zweifel sogar noch Schadenersatz fordern, zumindest macht dies die Situation noch unübersichtlicher. Weiterhin müssten Sie in diesem Fall in Vorleistung gehen.
3. Schadensersatz: Die zusätzlichen Strom bzw. sonstigen Energiekosten, die Ihnen durch die Nutzung der Ölradiatoren entstanden sind, können Sie als Schadensersatz vom Vermieter verlangen. Auch hier sollten Sie den Vermieter vorher informieren und ihm eine Frist zur Behebung des Mangels setzen.
Zusammenfassend sollten Sie also jetzt eine Frist von ca. 7-10 Tagen setzen, in denen Sie erneut zum Auffüllen des Tankes und dem Anschalten der Heizung auffordern und gleichzeitig in Aussicht stellen die Miete ansonsten zu kürzen und die Stromkosten zu fordern. Erfolgt dann wider keine Reaktion sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort einschalten oder sich an den Mietschutzbund wenden. Senden Sie die Schreiben an den Vermieter (auch) als Einwurf einschreiben, um hier ggf. einen Nachweis zu haben.
Ich hoffe damit Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke
Antwort
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