Betreuung Schadenersatz und Schmerzensgeld

29. September 2023 20:06 |
Preis: 70,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


16:24

Ich wurde fast 10 Jahre, meist gegen meinen Willen, gesetzlich mit Einwilligungsvorbehalt betreut. Mithilfe eines Anwalts konnte ein psychiatrisches Gutachten erwirkt werden, woraufhin die komplette Betreuung sofort endete.
Neben psychischen Schäden ( ptbs) sind auch finanzielle Schäden entstanden. So wurde beispielsweise weder Kindergeld noch Unterhaltsvorschuss beantragt. Meine Tochter und ich lebten ( trotz berufstätigkeit und Vermögen) von teilweise 400 Euro im Monat.
Gibt es Schmerzensgeld/ Schadenersatz oder ähnliches?
Welcher Anwalt würde mich unterstützen?
Gibt es Hilfe für das Leben nach der Betreuung?
Kann die Betreuung noch zur Rechenschaft gezogen werden?

Dies sind meine Fragen. Erfahrungsgemäß erhalte ich keine Antwort. Ich war aber knapp 10 Jahre entmündigt, im Alter von 36 bis 46 Jahren. Diese Zeit war größtenteils Fremdbestimmt, ich konnte ja nicht mal in Urlaub fahren.
Ich glaube nicht mehr an Gerechtigkeit und unabhängige Gerichte. Trotzdem möchte ich eine Wiedergutmachung.

Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Mfg

29. September 2023 | 20:43

Antwort

von


(83)
Vogteistraße 2a
86199 Augsburg
Tel: 0821/99878132
Web: https://familienrecht-birkenmaier.de
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Sehr geehrter Fragesteller,


Ihre Situation klingt sehr belastend und ich kann Ihre Frustration und Ihren Wunsch nach Gerechtigkeit nachvollziehen.
In Bezug auf Ihre Fragen kann ich Ihnen, auf Grundlage der angegebenen Informationen , folgende allgemeine rechtliche Informationen geben:

1. Schmerzensgeld/Schadenersatz:
Grundsätzlich kann ein Schadenersatzanspruch bestehen, wenn Sie nachweisen können, dass durch das Fehlverhalten des Betreuers ein Schaden entstanden ist. Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn der Betreuer seine Pflichten vernachlässigt hat und dadurch finanzielle Nachteile für Sie entstanden sind. Ein Schmerzensgeldanspruch kommt in Betracht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie durch das Verhalten des Betreuers gesundheitliche Schäden erlitten haben. Beide Ansprüche setzen jedoch voraus, dass Sie nachweisen können, dass der Betreuer seine Pflichten verletzt hat und dass dadurch der Schaden entstanden ist.

2. Anwaltliche Unterstützung:
Es gibt Anwälte, die auf das Betreuungsrecht spezialisiert sind und die Sie in solchen Fällen unterstützen können. Sie können sich an die Rechtsanwaltskammer in Ihrem Bundesland wenden, um einen geeigneten Anwalt zu finden.

3. Hilfe nach der Betreuung:
Es gibt verschiedene Beratungsstellen und Organisationen, die Unterstützung und Beratung für Menschen anbieten, die eine Betreuung hinter sich haben. Hier könnte beispielsweise der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen (BApK) eine Anlaufstelle sein.

4. Rechenschaftspflicht des Betreuers:
Grundsätzlich ist ein Betreuer dazu verpflichtet, über seine Tätigkeit Rechenschaft abzulegen. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Betreuer seine Pflichten verletzt hat, können Sie dies beim zuständigen Betreuungsgericht anzeigen.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und keine spezifische Rechtsberatung ersetzen können. Ich empfehle Ihnen, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und zu prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich und sinnvoll sind.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner
Fachanwältin für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 10. Oktober 2023 | 15:37

Danke für Ihre Antwort. Um der Betreuung zb " Unterlassung" vorzuwerfen bräuchte ich doch sämtliche Akten um es zu beweisen. Wie kann ich an diese kommen?
Hier in Hamburg gibt es 9 Anwälte für Betreuungsrecht, keiner hat meine Anfrage erwidert
Haben Sie einen Tipp?
Mit traurigen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Oktober 2023 | 16:24

Ihre Frustration ist verständlich.

Bezüglich Ihrer Fragen:
1. Aktenzugang: Grundsätzlich haben Sie als ehemalige Betreute ein Recht auf Einsicht in Ihre Betreuungsakte. Sie können einen formlosen Antrag beim zuständigen Betreuungsgericht stellen und um Einsicht in die Akten bitten. Es kann hilfreich sein, wenn Sie in Ihrem Antrag konkretisieren, welche Informationen Sie suchen (z. B. alle Unterlagen, die die finanzielle Verwaltung Ihrer Angelegenheiten betreffen).
2. Anwaltssuche: Es ist bedauerlich, dass Sie bisher keine Rückmeldung von den kontaktierten Anwälten erhalten haben. Es kann hilfreich sein, bzgl. Ihre Anfrage an die Anwälte nochmal nachzuhaken und diese anzurufen. Eine weitere Möglichkeit wäre, sich an eine Verbraucherzentrale oder eine andere Beratungsstelle zu wenden, die möglicherweise Unterstützung bei der Anwaltssuche bieten kann.

Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Ratschläge sind und keine spezifischeRechtsberatung ersetzen können. Ich empfehle Ihnen weiterhin, sich an einen Anwalt zu wenden, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und zu prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich und sinnvoll sind.

Mit freundlichen Grüßen

ANTWORT VON

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