Geld aus dem Iran

25. Mai 2008 18:22 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Erbrecht


Hallo,
die Frage stelle ich für meinen Freund. Er ist Iraner und ist vor 12 Jahren nach Deutschland gekommen mit seiner ganzen Falilie. Der Vater war in der Politik tätig und mußte vom Iran weg. Alles hat der Iran der Familie genommen außer ein Haus was auf den Namen von meinem Freund läuft. Er ist 27 Jahre alt und ein Guthaben von ca. 200.000 Euro im Iran auf der Bank. Damals hatte er schon versucht über einen Anwalt an sein Geld zu kommen doch das hat nicht funktioniert. Der Iranische Staat bzw die Bank hat gesagt er müßte selbst kommen, da er aber noch keinen deutschen Pass hat kann er nicht in den Iran fliegen.
Er wohnt im Emsland und da kann es bis zu 4 od 5 Jahre dauern bis er seinen deutschen Pass bekommen könnte. Seine Mutter versucht vergeblich mit einem Anwalt den deutschen Pass zu bekommen. Sie erfüllt alle Vorraussetzungen für einen deutschen Pass doch sie geben ihr ihn einfach nicht.

Die 200.000 euro kommen von diesem Haus was auf seinen Namen läuft, von den Mieten etc..
unsere Frage ist nun. Wie kommet er an das Geld, was wäre wenn ich mit ihm verheiratet wäre? Und mit einer Vollmacht dort hin fliege. Besteht die Möglichkeit an dieses Geld zu kommen wenn möglich auch iohne dorthin zu fliegen. Wie würden gerne einen anwalt beauftragen der sich damit auskennt uns aber wenn möglich garantiert das wire das geld bekommen da die Anewaltskosten bei dieser auch nicht grad wenig sind.

Ich freue mich über eine schnelle und ausführliche Antwort.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Fragestellerin,

im Rahmen einer Erstberatung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Eine Eheschliessung führt nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht nicht zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft, so dass Ihr Freund deshalb nicht automatisch einen deutschen Pass bekommen würde.
Nach dem iranischen Staatsangehörigkeitsrecht erwerben Sie als
die ausländische Ehefrau eines Iraners jedoch automatisch durch Eheschliessung die iranische
Staatsangehörigkeit. Sie werden im Iran ausschliesslich als Iranerin betrachtet. Dementsprechend müsste Ihre Einreise in den Iran mit einem iranischen Pass erfolgen. Ob eine Vollmacht Ihres Ehemannes und wohl (alleinigen) Kontoinhabers ausreicht, um an das Geld zu kommen, müsste sodann nochmals mit der Bank vor Ort abgeklärt werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion von „Frag einen Anwalt“ gerne zu Verfügung oder auch im Rahmen einer Mandatserteilung; am besten per mail: info@kanzlei-hermes.com.
Mit besten Grüßen
RA Hermes
auch Fachanwalt für Steuerrecht

www.kanzlei-hermes.com
Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Außerdem ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Daher kann diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen. Bitte beachten Sie dies!

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER