Kündigung unterschiedliche Fristen

23. August 2023 16:49 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich möchte bei meinen Arbeitgeber kündigen. Da ich in meinem Vertrag unterschiedliche Fristen finde, hätte ich gerne gewusst, welche Kündigungsfrist ich habe. ich bin seitdem 01.01.2023 dort beschäftigt.

Beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende oder 3 Monate zum Monatsende ?

Folgendes steht im Vertrag


§ 14 Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Altersbefristung, Freistellungsmöglichkeit

14.1
Nach Ablauf derProbezeit gilt für Sie und die Woolworth GmbH eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Monats. Im Übrigen verlängert sich kraft Gesetzes die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber in Abhängigkeit von Ihrer Betriebszugehörigkeit gemäß der Staffelung des§ 622 Abs. 2 BGB. Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats,
fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
acht Jahre bestanden hat, drei Monatezum Ende eines Kalendermonats,
zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats,
fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats,
zwanzig Jahrebestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Eine Verlängerung der Kündigungsfrist für die Woolworth GmbH gilt auch für Sie

14.2
Die Kündigung des Anstellungsverhältnisses bedarf der Schriftform (§§ 623, 126 BGB)

23. August 2023 | 17:46

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich folgt Stellung:


1.

Nach dem Arbeitsvertrag gilt für Sie nach der Probezeit eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Dies gilt in gleicher Weise auch für die Arbeitgeberin, wie sich aus Punkt 14.1 Satz 1 des Arbeitsvertrags ergibt.

D.h., grundsätzlich gilt auch für den Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Monats.

Soweit der Arbeitgeber die Kündigungsfristen gemäß § 622 Abs. 2 BGB aufzählt, soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass sich ab einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber auf 4 Monate zum Monatsende beläuft. Entsprechend verlängert sich die Kündigungsfrist des Arbeitgebers bei längerer Betriebszugehörigkeit.


2.

Grundsätzlich gilt, dass die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer nicht länger als die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber sein darf. Das folgt aus § 622 Abs. 6 BGB. Zulässig ist es allerdings, unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, längere Kündigungsfristen zu vereinbaren, wenn die Kündigungsfrist für beide Seiten gleich sind.


3.

Für Sie gilt also eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Monats.

Wenn Sie jetzt die Kündigung aussprechen, könnte zum 30.11.2023 gekündigt werden.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


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