Sehr geehrte Fragestellerin,
hier kommt es entscheidend darauf an, ob die Stelle bereis sogar angetreten wurde.
Dann wäre es insoweit nämlich schon zu einem
neuen bzw. erweiterten Vertrag gekommen.
Das ist auch ohne schriftlichen Vertrag möglich, nämlich durch Antritt der Arbeit (faktischer Vertrag).
Zugleich könnte darin aber auch die Annahme eines Ihnen mündlich gemachten Angebotes liegen.
Da Sie schreiben, Sie hätten die Leitung am 01.07. übernommen, müssten Sie im
Streitfall beweisen, dass Ihnen dies bereits mündlich wirksam angeboten wurde.
Dies können Sie über die Aussage der ehemaligen Leiterin.
Ich sehe daher Chancen, hier feststellen zu lassen, dass ein unbefristeter Vertrag über die Leiterstelle zustande kam.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
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