Stellenzusage mündlich

| 26. Juli 2023 14:29 |
Preis: 70,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

ich bin Erzieherin. In dem Kindergarten, unter kirchlicher Trägerschaft, in welchem ich arbeite gibt es mehrere Gruppen.

Zum 30.6.2023 ging die Leiterin dieses Kindergarten in den Ruhestand. In Personalunion (neben der Leitung des gesamten Kindergartens) hatte diese auch die Leitung einer Kindergartengruppe inne.

Diese Leiterin hat meiner Person die Leitung ihrer bisherigen Kindergartengruppe, mit Wirkung zum 1.7.2023, angeboten. Die Vertragsergänzung sollte kurzfristig seitens des kirchlichen Trägers nachgereicht werden.

Zum 1.7.2023 habe ich nun diese neue Aufgabe, Leitung einer Kindergartengruppe, angetreten.

Dieser Tage wurde nun ein schriftlicher Vertrag nachgereicht, mit einer Befristung als Leitung bis Ende 2024. Danach stellvertretende Leitung, da eine Leitungskraft wieder aus dem Erziehungsurlaub zurück käme.

Habe mich gestern mit der bisherigen Kindergartenleitung (jetzt im Ruhestand) beraten, da von einer Befristung der Leitungsstelle nicht die Rede war, was diese so bestätigt hatte.

Ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Kirchengemeinderates (auch am gestrigen Tag) erbrachte nun die Rückmeldung, dass man seitens des Trägers vergessen habe, dass eine leitende Erziehungskragt aus der Elternzeit Ende 2024 zurückkäme, weshalb man nun meinen Arbeitsvertrag als Leiterin einer Kindergartengruppe befristen müsse.

Mit diesem Vorgehen des Trägers bin ich nicht einverstanden.

Bitte Sie um arbeitsrechtliche Einschätzung der Situation. Welche Möglichkeiten habe ich? Wie sollte ich nun vorgehen?

26. Juli 2023 | 14:57

Antwort

von


(1773)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

hier kommt es entscheidend darauf an, ob die Stelle bereis sogar angetreten wurde.

Dann wäre es insoweit nämlich schon zu einem
neuen bzw. erweiterten Vertrag gekommen.

Das ist auch ohne schriftlichen Vertrag möglich, nämlich durch Antritt der Arbeit (faktischer Vertrag).

Zugleich könnte darin aber auch die Annahme eines Ihnen mündlich gemachten Angebotes liegen.

Da Sie schreiben, Sie hätten die Leitung am 01.07. übernommen, müssten Sie im
Streitfall beweisen, dass Ihnen dies bereits mündlich wirksam angeboten wurde.

Dies können Sie über die Aussage der ehemaligen Leiterin.

Ich sehe daher Chancen, hier feststellen zu lassen, dass ein unbefristeter Vertrag über die Leiterstelle zustande kam.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 28. Juli 2023 | 11:44

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

prompte Bewertung, Antwort innerhalb 1 Stunde, hat uns den Gang zu einem Anwalt erspart, Preis/Leistung absolut ok

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Andreas Wilke »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Juli 2023
4,8/5,0

prompte Bewertung, Antwort innerhalb 1 Stunde, hat uns den Gang zu einem Anwalt erspart, Preis/Leistung absolut ok


ANTWORT VON

(1773)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht