2 x Flugannullierung

5. Juli 2023 16:33 |
Preis: 90,00 € |

Reiserecht


Der Flug Rijeka - Frankfurt, 12.10 Uhr, am 24.06.23 mit der Lufthansa wurde annulliert / nach Check-in und Sicherheitskontrolle.
Es gab keinerlei Informationen seitens der Lufthansa. Der telefonische Kontakt zum Service wurde abgebrochen. Stunden später kam eine Mail, dass der Flug auf den nächsten Tag 12.20 Uhr umgebucht wurde (mit Croatia-Airlines kein Direktflug, sondern mit Zwischenstopp in München).
Am nächsten Tag, wieder nach Ceck-in und Sicherheitskontrolle kam eine Flughafenangestellte und teile uns (englisch) mit, dass auch dieser Flug annulliert wurde. Nach Wartezeit im Ungewissen erfuhren wir (englisch) , dass wir mit dem Bus zum Flughafen nach Pula gebracht werden (über 100km)
Im Bus kam dann auch ein Mail mit neuen Flugzeiten ab Pula, Wieder mit Zwischenstopp in Frankfurt. Es erwartete uns eine kleine croatische Propellermaschine, die uns nach München brachte. Von dort ging es nach Frankfurt. Hier kamen wir über 3 Stunden später als geplant an.
Während der ganzen 2 Tage gab es weder etwas zu essen oder zu trinken, besonders schlimm am 2. Tag, da durch Hektik und Stress es keine Möglichkeit gab sich etwas zu kaufen. Im Flugzeug gab es 1 Glas Wasser und das bei fast 30 Grad.
Ich bin mit insgesamt über 30 Stunden Verspätung in Frankfurt angekommen.
Nach schriftlicher Bitte um Schadenersatz direkt bei der Lufthansa, kam sofort die Antwort, dass es bei Stornierungen auf Grund der Wetterlage keine Entschädigung gibt.
Bei der ersten Stornierung gab es Windböen, das ist richtig, aber am 2. Tag sind zeitgleich alle Maschien gestartet und gelandet. Wir vermuten, dass nur die kleine Ersatzmaschine nicht landen konnte oder wollte.
Fazit für mich ist, dass ich neben extremen Ärger auch sehr viele unnötige Ausgaben hatte.
Taxi, Hotelübernachtung, Essen, 2 x versäumte Zugtickets und 1 Tag Arbeitsausfall.
Kann das wirklci so einfach abgeschmettert werden, oder wie sind die Aussichten einen Anwalt einzuschalten?
Viele Grüße
Heidi Reuss

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach der Fluggastrechteverordnung haben Sie als Fluggast das Recht auf Unterstützungsleistungen in Bezug auf Mahlzeiten und Telekommunikation, wenn es zu einer Annullierung des Fluges kommt. Wenn die Fluggesellschaft Ihnen diese Unterstützungsleistungen nicht angeboten hat, so haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen diese. Sie können dann die Aufwendungen, die Sie ersatzweise machen mussten, von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen.

Unabhängig davon haben Sie nach der selben Verordnung grundsätzlich einen Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung, deren Höhe von der Distanz zwischen Abflug- und Ankunftsort abhängt. Diese beträgt bei einer Entfernung von bis zu 1500 km 150 Euro pro Fluggast. Diese Entschädigung steht Ihnen grundsätzlich bei einer um mindestens drei Stunden verspäteten Ankunft am Bestimmungsort zu. Nur wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass höhere Gewalt Grund für die Verspätung war, hat sie keine Pflicht zur Entschädigungsleistung.

Sie können Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen und der Fluggesellschaft eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung setzen. Falls diese nicht reagiert, so können Sie einen Anwalt mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen. Die Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe muss Ihnen die Fluggesellschaft dann gemäß §§ 280, 286 BGB ersetzen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Auskunft behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen
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- Rechtsanwalt -

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