Firmenadresse bei Eltern/ Mietfrei

| 10. Mai 2023 11:49 |
Preis: 35,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


13:55

Der Sitz und die Geschäftsadresse einer vermögensverwaltenden GmbH, welche ausschließlich Eigenkapital des einzigen Gesellschafters und Geschäftsführers verwaltet und damit handelt, soll in einer elterlichen Wohnimmobilie festgelegt werden.

Es soll dazu auch ein (Gewerbe)Mietvertrag zwischen Eltern (Vermieter) und der GmbH (Mieter) geschlossen werden.

Ist es zulässig, dass der Vertrag die Vereinbarung trifft, dass die GmbH keine Miete und auch keine Nebenkosten zahlen muss?

Vielen Dank.

10. Mai 2023 | 12:20

Antwort

von


(852)
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.

Ein Mietvertrag ohne die Verpflichtung einen Mietzins zu entrichten ist eine Leihe (§ 598 BGB).

Auf die Bestimmung § 604 Abs. 3 BGB möchte ich insoweit hinweisen.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen



Rechtsanwalt Andreas Wehle

Rückfrage vom Fragesteller 10. Mai 2023 | 13:15

Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort.

Ist es in diesen Kontext zulässig, dass die Eltern als Vermieter ggü. Der GmbH als Mieterin die Räumlichkeiten verleihen, sowie von dieser keine Nebenkosten gezahlt werden müssen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Mai 2023 | 13:55

Sehr geehrter Ratsuchender,

ja selbstverständlich können die Vertragsparteien den Vertrag auch so gestalten, dass der Entleiher keine Nebenkosten für die überlassenen Räumlichkeiten zu tragen hat.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wehle /Aachen

Bewertung des Fragestellers 10. Mai 2023 | 14:22

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