Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.
Ein Mietvertrag ohne die Verpflichtung einen Mietzins zu entrichten ist eine Leihe (§ 598 BGB).
Auf die Bestimmung § 604 Abs. 3 BGB möchte ich insoweit hinweisen.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
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Rechtsanwalt Andreas Wehle
Vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort.
Ist es in diesen Kontext zulässig, dass die Eltern als Vermieter ggü. Der GmbH als Mieterin die Räumlichkeiten verleihen, sowie von dieser keine Nebenkosten gezahlt werden müssen?
Sehr geehrter Ratsuchender,
ja selbstverständlich können die Vertragsparteien den Vertrag auch so gestalten, dass der Entleiher keine Nebenkosten für die überlassenen Räumlichkeiten zu tragen hat.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wehle /Aachen