Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist das eine sehr unschöne Situation, aber rechtlich müssen Sie leider alle verbrauchsabhängigen Kosten wie Strom, Gas und Wasser selber zu tragen. Daher suchen Sie sich schnell einen neuen Anbieter.
Rückwirkend werden Sie Aufwendungen nicht ersetzt bekommen wie kochen und Kinder hüten.
Die leerstehenden Räume können Sie nutzen und müssen diese auch beheizen, da Sie am gesamten Haus ein Wohnrecht haben.
Leider kann ich ihnen da nichts Positives berichten, alsdass Sie auf etwas vertraut haben, was leider nicht schriftlich geregelt wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ist diese mündliche Vereinbarung Sittenwidrig und wenn ja, was nun?
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Mein Mann und Ich haben vor 14 Jahren unserer gemeinsamen Tochter unser Wohnhaus geschenkt.
Im Vorfeld trafen wir eine Vereinbarung, das meine Tochter und deren Ehemann, noch eine Etage auf das Wohnhaus aufstocken, um so für die Ihre, gesamte Familie genügend Wohnraum zu erhalten.
Da wir beide schon ein Kind aus einer anderen Beziehung haben und Ihnen gern das Haus vererben wollten, ohne das Sie an ihre beiden Halbgeschwister einen Anteil auszuzahlen. Schließlich wurde ein Teil des Hauses ja auch von Ihnen finanziert.
Wir vereinbarten damals das wir, solange wir können, die Versorgung dieser kleinen Familie mit abdecken. Das heißt, sie wurden bekocht, die Betreuung der Enkel bei Krankheit und Ferien wurde von uns übernommen. Es kamen auch immer wieder Urlaube mit den Kindern zustande, welche sehr gern zur Entlastung der Eltern angenommen wurden.
Wir lebten in einer Art Großfamilie, wobei wir die meisten Kosten des Zusammenlebens trugen. Das machten wir auch gern und ohne jeden Argwohn. Schließlich, so war die Absprache, würden sie uns dann im Alter, wenn wir nicht mehr dazu in der Lage sein sollten oder es uns schwerer fällt, in den gleichen Genuss kommen.
Doch jetzt kam alles anders. Nach der Trennung von Ihrem Mann und einer neuen Bekanntschaft, will sie jetzt davon nichts mehr wissen. Sie ist ausgezogen, hat uns, wie wir heute durch einen Brief erfuhren, zum 1.05. die Heizung und den Strom im Schlafzimmer gesperrt, da Sie die Versorgung eingestellt hat, d.h. Ihren Stromversorger gekündigt hat. Wir haben im Haus ein kostenfreies Wohnrecht auf Lebenszeit.
Nun zu meiner Frage: Was können wir jetzt tun? Ansparen für die letzten Lebensjahre war nur bedingt, aus oben aufgeführten Gründen, möglich. Haben wir ein Recht auf eine rückwirkende Zahlung auf Kostgeld und für die anderen Aufwendungen oder ist das alles nur noch unter Lehrgeld abzuschreiben? Wer zahlt den Umbau der Elektroleitungen auf unseren Zähler? Da ab dem 1. Mai die leerstehenden Wohnräume nicht mehr beheizt werden, wer zahlt die Reparaturkosten im Fall eines Rohrbruchs oder Schimmel, da wir ihre Räume nicht betreten können.
Wir wissen im Moment einfach nicht weiter. Wir sind für jeden Rat dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Fam. Frank
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Leider konnte mir mit der Beantwortung nicht viel weiter geholfen werden. Der Anwalt war verständlich und freundlich. Aber bin trotzdem nicht überzeugt
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