Wirksamkeit einer mündlichen Vereinbarung zur Änderung meiner Provisionsvereinbarung
22.11.2014 20:25 |
Preis: ***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber
Hallo,
ich bin im Verkauf tätig und habe einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der ein monatliches Fixum zuzüglich Provisionen in prozentualer Höhe des Deckungsbeitrags II regelt. Der Vertrag wurde Anfang 2013 unterzeichnet. Anfang 2014 wurde die prozentuale Provision durch mündliche Absprache erhöht, im Gegenzug fielen freiwillige (und vertraglich nicht weiter geregelte) Prämienzahlungen weg. Die Änderung wurde einvernehmlich und einheitlich mit allen Verkäufern in mündlicher Form beschlossen. Die Provisionsabrechnungen seitdem belegen die andere Abrechnungsweise. Eine Befristung oder eine Widerspruchsklausel für die beschriebene Änderung gibt es nicht.
Nun soll das gesamte Provisionsmodell des Betriebs geändert werden (Provisionspool, finding feas, etc.) . Die Veränderung wäre für mich mit erheblichen Lohneinbußen verbunden.
Der Arbeitsvertrag enthält die Schriftformklausel "Änderungen des Vertrages und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform".
Meine Frage:
Kann sich der AG auf die im Arbeitsvertrag bezifferte prozentuale Provisionshöhe noch berufen, nachdem die Neuregelung nun seit knapp 1 Jahr wirksam ist, bzw. kann er eine ganz andere Regelung einführen, die zu gleichen Einkommen führt, wie die ursprüngliche Regelung?