Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
In einem solchen Fall gegen eine SEO Agentur vorzugehen, ist in der Regel leider nicht erfolgreich. Grund dafür ist, dass mit der Agentur kein Werkvertrag, sondern ein Dienstvertrag geschlossen wird. Daher ist kein bestimmter Erfolg, insbesondere kein Ranking geschuldet.
Sofern man keine besondere Vereinbarung trifft, ist die Agentur auch in der Art und Weise der Leistungserbringung frei. Das bedeutet auch, dass diese für die Erstellung von Texten auf KI Tools wie ChatGPT zurückgreifen darf. Dass solche Texte schlecht für SEO sind, müssten Sie beweisen. Daran scheitert es vor Gericht dann immer, denn SEO ist ein komplexes Thema das von vielen Faktoren abhängig ist. Dieser Beweis gelingt daher in aller Regel nicht.
Aus dem Vertrag kommt man daher nicht heraus, wenn man sich mit der Agentur nicht einigen kann.
Sie sollten versuchen außergerichtlich sich auf eine geringere Vergütung zu einigen und dass die Agentur dafür die Arbeit einstellt (da diese Ihnen ja ohnehin nicht hilft). Aus dem Vertrag rauskommen würden Sie sonst nur, wenn die Agentur die Leistungserbringung verweigert.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
Kapitelshof 36
53229 Bonn
Tel: 0228 / 90 888 32
Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: