Sehr geehrter Fragesteller,
ein Schadensersatz ist nur dann möglich, wenn 1&1 ein Verschulden anzulasten ist. Entweder am Fehler oder an der Mangelbeseitigung. Dieses Verschulden wird gesetzlich vermutet.
Ihre Verdienstausfälle müssten nachgewiesen werden durch einen Steuerberater.
Wenn es Ihnen nur um die Zeit geht, gibt die Rechtsprechung teilweise auch 10,00 Euro
Pro Stunde statt, allerdings müssen die Leistungen über das übliche Maß hinausgehen.
Ohne eine Rechtsschutzversicherung würde ich den Fall nicht zu Gericht bringen, sicherlich aber im Rahmen einer möglich Zahlung als Einigung für Ihren Aufwand.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 06.04.2017 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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30449 Hannover
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E-Mail:
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Hoffmeyer,
mein Telefon funktioniert nicht, seit 5 Wochen.
1&1 kann die Ursache nicht finden. Ich bin in meiner Arbeit behindert,
da ich nur über Handy mit meinen Kunden sprechen kann.
Meine Rechnung an 1&1 bezieht sich auf Zeiten für die Konfiguratiuon der Fritz.box nach Vorgaben von 1&1. Hierzu führe ich immer wieder Gespräche mit dem Service. Ebenso wurde die Box ausgetauscht und wieder neu von mir konfiguriert.
Da geht einfach viel Zeit drauf (die ich bezahlt haben möchte), und führt zu keinem Ergebnis.
Wie sehen meine Chancen aus, habe ich einen Anspruch auf folgende Kosten zur Erstattung????
Vielen Dank für die Beantwortung meiner ersten Frage.
Mit freundlichen Grüßen verbleibt
Sehr geehrter Fragesteller,
mehr als € 10,00/Stunde werden wir nicht von den Gerichten gebilligt bekommen, es sei denn, dass diese Arbeiten sonst von einem Techniker zwingend hätten ausgeführt werden müssen und Sie diese Expertise haben.
Dies ist sicherlich ein ärgerlicher Zustand und es kann hier auch Verdienstausfall geltend gemacht werden. Die eigene Arbeitszeit ist allerdings nur mit € 10,00 / Stunde zu vergüten, sodass wir von einem Betrag von 40-50 Euro reden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt