Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG. Die Teilungserklärung liegt vor.
Darin wird wie üblich Bezug auf den Aufteilungsplan genommen.
Dieser Aufteilungsplan liegt mir, der Verwaltung und anderen Eigentümern nicht vor.
Beim Grundbuchamt ist die Akte nicht auffindbar, dito beim Bauamt. Das Haus stammt aus 1955,
der Architekt lebt nicht mehr, in den Unterlagen des damaligen Notars ist kein Aufteilungsplan enthalten. Fakt ist, dieser ist also nicht mehr zu besorgen. Ohne Aufteilungsplan läßt sich die Wohnung jedoch nur schwer bis überhaupt nicht verkaufen.
Auf der stattfindenden Eigentümerversammlung möchte ich den Antrag stellen, einen neuen Aufteilungsplan erstellen zu lassen. Angesichts der Kosten von über 10000 EUR bin ich mir nicht sicher,
ob ich dafür eine Mehrheit erhalte.
Frage: Habe ich einen rechtlichen Anspruch darauf, dass die WEG die Erstellung eines Aufteilungsplanes beschließt? Falls möglich, skizzieren Sie bitte kurz einen Lösungsweg, bzw. falls es relevante Urteile gibt freue ich mich über ein Aktenzeichen.
Bitte nehmen Sie diese Frage nur an, wenn Sie sich in der Thematik auskennen.
Einsatz editiert am 5. April 2023 06:39
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Situation, dass Grundbuchblätter angelegt werden, obwohl kein Aufteilungsplan vorliegt, oder dass das Grundbuchamt die Akte verbummelt, ist im Gesetz nicht vorgesehen. Deshalb hat der Gesetzgeber für so einen Fall keine Anspruchsgrundlage geschaffen. Ohne Anspruchsgrundlage gibt es jedoch auch keinen Anspruch.
Sie können es mit einer Analogie zu § 19 Absatz 2 Nr. 2 WEG versuchen:
Zitat:
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Benutzung des gemeinschaftlichen Eigentums gehören insbesondere die ordnungsgemäße Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Hier können Sie auf der Eigentümerversammlung argumentieren, dass der fehlende Plan Teil des gemeinschaftlichen Eigentums ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.