Mieter reagiert nicht auf Anschreiben

3. April 2023 21:06 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Seit 1.8.22 habe ich eine Wohnung an einen jungen Herrn vermietet.
Mitte Februar haben sich zunächst die Hausverwaltung und dann ein (anderer) Mieter der Wohnanlage telefonisch bei mir gemeldet, um auf Fehlverhalten meines Mieters hinzuweisen:
- laute Gespräche auf dem Balkon spätabends bzw. nachts
- lautes Türschlagen
- Geruch von (wahrscheinlich) Hasch, der aus der Wohnung zu kommen scheint.

Einer der Mieter fühlte sich durch den Rauchgeruch dermassen belästigt, dass er die Polizei rief. Diese kam auch und hat den Geruch wahrgenommen.
Ich habe den Mieter zweimal schriftlich (Einwurfeinschreiben vom 17.2.23 + 23.3.23) aufgefordert, sich bei mir zu melden, um die Vorwürfe zu klären und einen Termin für eine Wohnungsbesichtigung zu vereinbaren. Bis jetzt hat sich der Mieter nicht bei mir gemeldet.

Laut Hausverwaltung bzw. Brunata gibt es am in der Wohnung befindlichen Rauchmelder eine Störung. Per WhatsApp habe ich am 15.2.23 dem Mieter mitgeteilt, dass sich Brunata bei ihm melden wird. Bis jetzt kam ein Termin von Brunata und Mieter nicht zustande.
Im Schreiben vom 23.3.23 habe ich den Mieter aufgefordert, sich wegen des Rauchmelders mit der Hausverwaltung in Verbindung zu setzen. Auch hier reagiert der Mieter nicht.
Telefonische Kontaktaufnahme scheitert, da der Mieter nicht an das Telefon geht.
Bei der Vermietung war mir wichtig, dass der Mieter Nichtraucher ist, was vom Mieter auch bejaht wurde.
Mietrückstände sind nicht vorhanden.

Rechtfertigt das Verhalten des Mieters eine fristlose Kündigung bzw. was soll ich als nächstes tun ?

3. April 2023 | 21:45

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

hier werden Sie, dies sei vorab gesagt, wohl starke Nerven brauchen, denn es wird ohne konkrete Beweise (Zeugenaussagen o.ä.) für ein vertragswidriges Verhalten sehr schwierig werden, diesen Mieter los zu werden.

Die Erfahrung zeigt, dass diese Menschen auf Maximaldurchzug stellen.

Das Rauchen darf der Vermieter nicht verbieten, deshalb ist dies schon einmal kein Kündigungsgrund.

Die Aufbewahrung von größeren Drogenmengen oder der Handel in der Wohnung würden allerdings eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Der bloße Geruch von Cannabis reicht nicht für irgendeinen Verdacht.

Auch die wiederholte Nichtduldung der Rauchmelderinstandsetzung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

Dann muss allerdings dem Mieter konkret geschrieben worden sein, worum es geht und ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, Alternativtermine zu nennen.

Er selbst muss sich nicht bei den Unternehmen melden.

Sie sollten daher den Mieter auffordern, Ihnen binnen von 7 Tagen 1 oder max 3 verbindliche Termine innerhalb der nächsten 4 Wochen zu nennen, an denen eine Überprüfung und ggf. Instandsetzung erfolgen kann. Für den Fall einer erneuten Ergebnislosigkeit drohen Sie die fristlose Kündigung an.

Danach könnten Sie dann die Kündigung aussprechen.

Zudem könnten die Lärmbeschwerden hier herangezogen werden, wenn Sie hier konkrete belegbare Störungsdaten nebst Beschreibung und Uhrzeiten haben.

Sie können dies dann zusätzlich aufnehmen in Ihr (letztes) Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke

Rechtsanwalt


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