Erbrecht und Immobilienrecht bezüglich eines Grundstücks auf Kreta

24. März 2023 13:32 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von

Mein Vater (aus Kreta stammend) ist vor einem halben Jahr verstorben und besitzt noch ein Grundstück auf Kreta. Wir wissen leider nicht, ob das Bauland oder nur landwirtschaftlich genutztes Land ist. Dieses Grundstück wurde vor einigen Jahren vermessen und dazu haben wir auch die Unterlagen. Soweit ich weiß, ist er auch offiziell als Eigentümer in der Gemeinde eingetragen. Das Land wird aktuell von einem Verwandten genutzt, was mein Vater erlaubt hatte. Einen Pachtvertrag gibt es dazu nicht und es wurden auch nie Gebühren erhoben. Meine Mutter sowie meine beiden Geschwister und ich leben hier in Deutschland und wir sprechen alle kein Griechisch. Nun würden wir gerne wissen, auf wen das Grundstück übergeht und ob wir diesbezüglich etwas unternehmen müssen? Wie können wir gegebenenfalls einen Verkauf anstoßen? Wie können wir einen deutschsprachigen (und auch griechisch) Anwalt finden, der uns mit diesem Fall helfen kann? Das Internet was bisher nicht sehr hilfreich. Herzlichen Dank und freundliche Grüße.

24. März 2023 | 15:04

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.

Leider haben Sie nicht angegeben, wo Ihr Vater zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Nach Artikel 21 EuErbVO wird auf den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers abgestellt.

Danach gilt das Erbrecht des Landes, in dem er seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. War dieser in Griechenland zuletzt ansässig, gilt mithin griechisches Erbrecht für seinen gesamten Nachlass.

Nicht nur das fragliche Grundstück fällt damit in den Nachlass, sondern alle Forderungen, Vermögen und Verbindlichkeiten.

Der Artikel des Kollegen beschreibt recht anschaulich die griechische gesetzliche Erbfolge mit den Erbquoten (vergleichbar mit dem deutschen Erbrecht).
https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-gesetzliche-erbfolge-im-griechischen-recht_167811.html

Entsprechend bilden die Erben dann auch eine Erbengemeinschaft. Aber nicht alle Nachlassgegenstände sind Gegenstand der Erbengemeinschaft (wie z.B. die Nachlassverbindlichkeiten und Nachlassforderungen). Bei ihnen erfolgt eine Teilung unter den Miterben im Verhältnis ihrer Erbanteile, Art. 1885 ZGB.

Das griechische Sachenrecht regelt ferner, dass der Erbe ein zum Nachlass gehörendes Grundstück bzw. dingliches Recht an einem Grundstück erst mit Eintragung der Annahmeerklärung bzw. des Erbscheins in das Grundbuch erwirbt (Art. 1193, 1195, 1198 ZGB).

https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/internationales-erbrecht/erbrecht-griechenland.html

https://www.rechtsanwalt-griechenland.de/erbrecht.html

https://www.lex-web.de/erbrecht-griechenland/ (Hier bitte ich die Aussagen des Kollegen zur Anwendbarkeit des Rechts unberücksichtigt zu lassen. Die Staatsangehörigkeit eröffnet insoweit nur ein Wahlrecht des Erblassers durch Testament, so dieser sich nicht in seinem Heimatstaat aufhält. Auch das griechische Erbrecht unterfällt der übergeordneten o.g. EU-Erbrechtsverordnung seit 2015.)

https://www.erbrecht-griechenland.com/downloads/

Die o.g. artikelschreibenden Kollegen scheinen hier zweisprachig und auch in Griechenland anwaltlich tätig zu sein. Das soll jedoch keine Empfehlung darstellen. Hier müssen Sie nach Ihrem Bauch entscheiden, bei welchem Anwalt Sie ein gutes Gefühl haben, um diesen mit Ihren rechtlichen Interessen zu beauftragen.

Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen


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