Mietrecht, Vermieter hat von uns 75 Euro extra gefordert

24. März 2023 12:31 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Herwig Schöffler

Als wir diese Woche aus dem Urlaub zurückkehrten, hatten wir eine Forderung wg. Tannenbaumnadeln im Flur und wegen ein oder zwei Glasbehälter, die sich beim Öffnen des übervollen Container versehentlich gelöst hätten.
Tatsächlich haben wir unseren Baum Anfang Januar in Müllbeuteln zum Müllcontainer gebracht, und den Baum ebenfalls in Stücken in Müllbeuteln vor dem Haus entsorgt, wo sie abgeholt wurden.
Es gibt keine Beweise für all das, keine Fotos o.ä. Nur der Hausmeister fungiert in beiden Fällen als Beweis, bei den Gläsern auch dessen Nachbarin. Der Hausmeister hat beschrieben, dass von unserer Wohnung ab eine Nadelstrasse über den Aufzug bis runter, über ein Gitter bis raus auf die Straße führte. Das ist nicht möglich. Vor allem: warum kommt das jetzt erst?
Wir haben widersprochen und zugleich die Forderung überwiesen. Wir haben dann noch ein erläuterndes Schriftstück hingeschickt und die Zahlung zurück gefordert. Unsere Begründung: einmal im Jahr sollten ein paar Nadeln zur normalen Flurreinigung gehören und ebenso ein oder zwei Gläser, die aus einem übervollen Container rutschen.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Wenn sachgerecht entsorgt wurde, gibt es keine Grundlage für die Forderung, andernfalls gibt es sie.
Davon hängt dann naturgemäß auch ab, ob bereits überwiesenes Geld zurückgefordert werden kann.

Wenn es sich hier um einen Betrag von weniger als 200 € handelt, wird die Angelegenheit von vornerein wegen der Anwalts- und Gerichtskosten keinen Sinn machen. Im Übrigen bräuchte man zur sachgerechten Bewertung auch Bilder und die in Rechnung gestellte Forderungssumme bzw. die Rechnung selbst.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 24. März 2023 | 16:10

Was meinen Sie mit Beweisfotos, was sollte da enthalten sein? Die Antwort auf die zerschellten Gläser haben Sie leider vergessen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. März 2023 | 16:24

Der Sachverhalt ist ein wenig arg dünn gefasst:
"zwei Glasbehälter, die sich beim Öffnen des übervollen Container versehentlich gelöst hätten."
Was soll ich daraus entnehmen? Wer hat wo was und aus welchem Grund gemacht und welcher Schaden ist hierdurch entstanden, der Ihnen von wem in Rechnung gestellt wird und welche Glasbehälter waren das und waren diese zur Entsorgung bestimmt oder nicht?

Fotos, aus welchen Sicht ergibt, was im Container war und inwiefern Tannenbaumnadeln über den Flur verteilt waren.

Wenn Sie mir den Sachverhalt nochmal ausführlich an schoeffler@rechtsanwalt-schoeffler.de schicken, kann ich ergänzen.

FRAGESTELLER 6. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER