Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Die Zahlungen im Juni werden bei einer Kündigung zum 30.06.2008 sicherlich zusammengefasst, so dass Sie eine Zahlung erhalten, die sich dann in der sogenannten Gleitzone zwischen € 400,- und € 800,- befindet. D.h. mit steigendem Gehalt erhöhen sich auch die Sozialabgaben aus den Gehaltszahlungen.
Genauere Informationen zu der Geltzone und der Auswirkung auf Gehalt und die Sozialabgaben erhalten Sie hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_10922/SharedDocs/de/Navigation/Service/Zielgruppen/arbeitgeber/Gleitzone__node.html__nnn=true
Damit eine Freistellung mit Auszahlung der Überstunden in Betracht kommt, wäre es ratsam, das Arbeitsverhältnis zum Ende des Monats Juli zu kündigen, damit die Auszahlungen von geleisteten Überstunden in diesen Monat fällt. Allerdings wäre hierzu eine vorherige Absprache mit dem Arbeitgeber erforderlich. Soweit dieser sich nicht auf diese Variante einlässt, müssten Sie zum 30.06.2008 kündigen, mit der Folge, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche zusammen ausgezahlt würden.
Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Antwort
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