Vermieter kontaktiert mich auf der Arbeit

| 1. März 2023 20:32 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Bernhard Müller

Mein Vermieter ist der Meinung, ich hätte bei meinem Auszug die Eingangstür beschädigt. Ich bin mir keiner Schuld bewusst und auch meine Haftpflichtversicherung ist der Meinung, dass eine Vermutung bei einem 5 Parteienhaus nicht nicht ausreicht um meine Schuld zu beweisen.
Ich habe daraufhin den Kontakt abgebrochen und reagierte nicht auf Anrufe.
Obwohl er wusste, dass ich zurück in meine vorherige Wohnung gezogen bin und die Adresse eigentlich auch kennt, hat er mir einen Brief mit Anwaltsdrohungen an meine Arbeitsstelle geschickt.
(Ich bin selbstständig)
Natürlich war ich nach solchen Nachrichten mit dem Kopf nicht mehr zu 100% bei der Arbeit.
Darf er mich einfach auf der Arbeitsstelle kontaktieren und meinen Arbeitsalltag behindern oder habe ich eine Chance mich dagegen zu wehren?

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Das Vorgehen ist zwar ungewöhnlich aber es gibt keinen § in dem ausdrücklich steht, dass es einem (angeblichen) Gläubiger verboten ist, dem vermeintlichen Schuldner Briefe an seine Arbeitsadresse zu schreiben. Da in Deutschland alles erlaubt ist, was nicht ausdrücklich verboten ist, darf er dies.
Ob die Forderung berechtigt ist, ist dabei unwichtig, solange Ihr Vermieter glaubt, dass seine Forderung berechtigt ist.
Eine Unterlassungsklage oder eine Anzeige wegen (versuchter) Nötigung hätte meines Erachtens nur dann Erfolg, wenn dem Vermieter nachgewiesen werden kann, dass er weiß, dass seine Forderung unbegründet ist.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. März 2023 | 21:57

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