Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Vermächtnisse sind in den §§ 2147 - 2191 BGB geregelt. Demnach ist ein Vermächtnis ein Herausgabeanspruch des Vermächtnisnehmers gegen den Erben.
Dass das Vermächtnis erst "freigegeben" werden muss, wenn es schon im Besitz des Vermächtnisnehmers ist, steht nicht in den §§. Also ist das auch nicht nötig.
Dass Sie eine Auflistung machen müssen, steht ebenfalls nicht im Gesetz. Also müssen Sie das auch nicht. Anders könnte das nur sein, wenn der Nachlass ohne das Vorausvermächtnis nicht reicht, um die Nachlassverbindlichkeiten zu bezahlen, also ein Kürzung des Vermächtnisses in Betracht kommt.
Daher können Sie das Auto umschreiben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Erbrecht, Voraus-Vermächtnis
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,
lt. Testament meines verstorbenen Ehemannes erhalte ich (Witwe) als Voraus-Vermächtnis das Auto, den Schmuck, Wertgegenstände und den Hausrat.
Es gibt einen Miterben, einen Freund meines verstorbenen Ehemannes. Wir haben keine gemeinsamen Kinder und es gibt auch keine Verwandten.
Der Miterbe und ich sind Erben zu jeweils 50 % .
Muss der Miterbe das Vorausvermächtnis erst freigeben bevor ich darüber verfügen darf?
Die Gegenstände sind schließlich schon in meiner Verfügungsgewalt.
Ich bin die Ehefrau und habe mit dem Erblasser in einem Haushalt zusammen gelebt.
Ist es zwingend erforderlich, dass ich die einzelnen Gegenstände, auch den Hausrat, alles einzeln und genau aufliste mit Alter, Größe und Wertangabe in € , damit der Miterbe mein Vorausvermächtnis freigibt?
Das verlangt er von mir, ansonsten gibt er das Vorausvermächtnis nicht frei.
Wenn ja, in welchem Paragraphen ist das geregelt, dass ich das alles einzeln auflisten muss.
Wenn nein, in welchem Paragraphen ist das geregelt, dass ich das nicht einzeln auflisten muss.
Darf ich das Auto vorab schon auf meinen Namen ummelden?
Einige Schmuckstücke habe ich zum Geburtstag und zu Weihnachten bekommen. Ist das nicht bereits mein Eigentum?
Da es Anstandsgeschenke sind. bzw. waren?
Oder muss ich das auch mit aufführen, da es Geschenke von meinem Ehemann waren?
Einige Schmuckstücke stammen auch aus dem Nachlass meiner verstorbenen Schwiegermutter.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichem Gruß
M. Reincke
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