Gewährleistung bei Mainboarddefekt trotz fehlender Sockelabdeckung

17. April 2008 16:58 |
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Kaufrecht


Hallo,

ich habe vor ca. 1 Monat einen PC in Einzelteilen (CPU, Board, Speicher) bei einem örtlichen Händler gekauft.

Dieser funktioniert seit letzter Woche nicht mehr. Ein Mitarbeiter des Händlers diagnostizierte einen Mainboarddefekt.

Das Gerät wollte der Händler zum Hersteller einschicken. Hatte aber Bedenken wegen eines Austauschs, da die sog. Sockelabdeckung nicht mehr vorhanden war, welche den Prozessorsockel schützen soll. Der Hersteller würde angeblich das Mainboard so nicht austauschen.

Des weiteren würde, sollte der Hersteller das Board austauschen, das gesamte Procedere ca. 6 bis 8 Wochen dauern.

1. Muss ich akzeptieren, wenn der Hersteller das Board nicht austauscht? Stehe ich dann also mit einem wertlosen Stück Elektroschrott da? Oder muss mir hier mein Händler Ersatz leisten?

2. Muss ich diese lange Reparaturzeit hinnehmen? Ich benötige den PC nämlich.

3. Wenn nein. Wie soll ich mich verhalten?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Sofern bei Übergabe der Kaufsache der Mangel bereits vorlag, können Sie gegen den Händler Gewährleistungsansprüche geltend machen. Nach § 439 I BGB bestehen die Ansprüche auf Nacherfüllung entweder in Beseitigung (Reparatur) oder in der Lieferung einer mangelfreien Sache. Die Wahl hierbei treffen Sie und nicht der Händler. Die Händler versuchen immer gerne den Kunden an den Hersteller zu veweisen und sich dadurch Ihrer Gewährleistungspflicht zu entziehen.

Ich empfehle Ihnen daher, den Händler aufzufordern, Ihnen eine neues Mainboard zur Verfügung zu stellen. Verweisen Sie Ihn auf die Ihnen zustehenden Gewährleistungsrechte nach den §§ 434 , 439 BGB .


Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Günthner
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 17. April 2008 | 17:15

Hallo,

der Händler ist momentam im Besitz der Kaufsache um diese vom Hersteller austauschen zu lassen. (Habe ich gestern dort abgegeben.)

Kann ich den Händler nun noch auffordern mit ein neues Board zur verfügung zu stellen, oder muss ich erst auf eine Reaktion warten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. April 2008 | 17:20

Sehr geehrter Fragesteller,

fordern Sie den Händler auf, Ihnen ein neues Board zur Verfügung zu stellen. Ansonsten werden Sie wochenlang auf Ihren vollständigen PC warten müssen.


Mit freundlichen Grüßen


Florian Günthner
Rechtsanwalt

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