Handynummer scheinbar in Gay-Bar veröffentlicht

4. Februar 2023 10:20 |
Preis: 50,00 € |

Datenschutzrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

vorweg: Gay-Bar meine ich nicht despektierlich. Es ist mir völlig egal, wer was mit wem tut. Allerdings ist es für mich insofern relevant, als dass die Art der Nachrichten immer wieder sexuelle Zwei- bzw. Eindeutigkeiten enthalten...

Jedenfalls ist das Problem folgendes: Ich bekomme seit ca. drei Jahren regelmäßig Nachrichten von mir unbekannten, verschiedenen Nummern. (Während Corona war es ruhig, weshalb ich das Thema schon weitestgehend vergessen habe).

Ich weiß mittlerweile, dass die Nummer sich in einer Berliner Schwulen-Bar befinden muss, da der Name der Bar schon öfter genannt wurde. Auch scheint es so, dass ein Bild von mir oder einer Person, die angeblich ich bin, in der Nähe der Nummer zu sehen ist, da ich auf "mein Aussehen" angesprochen werde.

Ich habe den Betreiber schon zweimal angeschrieben und aufgefordert, meine Nummer zu suchen und zu entfernen. Zuletzt mit einer Fristsetzung und der Bitte um einen Nachweis, dass die Nummer entfernt wurde (Vorher- / Nachher-Foto z. B.). Der Name des Betreibers ist mir bekannt - mehr allerdings nicht.

Der Betreiber hat die eMails gelesen, denn er hat geantwortet. Allerdings nur mit "Wenn ich sie finde, entferne ich sie(...)".

Ich fühle mich durch diese Nachrichten durchaus belästigt, insbesondere weil sie seit Corona vorbei ist wieder viel häufiger kommen, zuletzt zweimal in einer Woche.

Welche Vorgehensweise raten Sie mir, um dieses Problem aus der Welt zu schaffen? Polizei? Anwalt? Ich weiß allerdings nicht, ob es sich hierbei überhaupt um eine Straftat handelt. Denn die Personen, die mich anschreiben, können ja davon ausgehen, ich hätte die Nummer selbst veröffentlicht...

4. Februar 2023 | 11:51

Antwort

von


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Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst müssen Sie die Person ermitteln, die Ihre Nummer der Öffentlichkeit preisgibt.

Es ist davon auszugehen, dass die Anrufer "gutgläubig" sind.

Fragen Sie doch die Anrufer, wo Sie die Nummer her haben.

Wenn Ihnen das unangenehm ist, dann kann das auch ein Anwalt übernehmen.

Wenn die Person ermittelt wurde und hier vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, dann stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn die Weitergabe von Daten in einer Schwulenbar hat gravierende negative Auswirkungen auf Ihre Privatsphäre, wie Sie leidhaft erfahren müssen.

Zuerst muss jedoch der Täter ermittelt werden.

Eine Strafanzeige wird meiner Ansicht nach nicht verfolgt werden, da kein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


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