Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen, kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Sie müssten hier ein gesondertes Abänderungsverfahren incl. entsprechender Begründung einleiten. Zunächst sollte dann aber geprüft werden, ob hier Umstände vorliegen, die einen niedrigeren Unterhalt rechtfertigen. Sie können eine Herabsetzung der titulierten Verpflichtung in der Regel nur dann und insoweit verlangen, als sich die bei Errichtung der Urkunde zugrunde gelegten tatsächlichen Verhältnisse wesentlich verändert haben.
Ich empfehle Ihnen daher, die Angelegenheit anwaltlich überprüfen zu lassen und anschließend ggf. ein Abänderungsverfahren einzuleiten.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch weiterhin gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
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Christian Grema
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Betreff: Abänderung Kindesunterhalt für beide Kinder
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Grema
Sehr geehrte Damen und Herren,
für das jüngste meiner beiden minderjährigen Kinder (11 Jahre) aus einer nichtehelichen Beziehung ist ein Unterhaltsverfahren vor dem Familiengericht anhängig. Das Jugendamt als Beiständin, fordert ab Januar 2008 Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle.
Der Unterhalt wurde nach der Geburt beider Kinder durch Jugendamtsurkunden (Festbeträge, keine Dynamik) festgelegt.
Auch für das ältere Kind (14 Jahre) besteht eine Beistandschaft durch dasselbe Jugendamt. Da dieses Kind jedoch aufgrund der damaligen Jugendamtsurkunden, jetzt schon einen höheren Unterhalt als Stufe 2 DT 2008 erhält, ist nur die Neufestsetzung des Unterhalts des jüngeren Kindes beantragt.
Ich bin anwaltlich nicht vertreten, seitens des Gerichtes erfolgte bereits der Vorschlag sich auf Stufe 1 DT 2008 zu einigen. Diesem kann ich zustimmen.
Da ich mittlerweile bezweifle, dass das Jugendamt auch für meinen älteren Sohn diese Einigung oder das Urteil übernimmt, da sich sein Unterhalt ja damit reduzieren würde, folgende Frage:
Wie kann ich trotzdem erreichen, dass beide Kinder in die gleiche Einkommensstufe eingruppiert werden? Kann ich im laufenden Verfahren einen dahingehenden Antrag stellen, oder muss ein gesondertes Abänderungsverfahren incl. Begründung und erneuter Einreichung aller Unterlagen eingeleitet werden?
Mit freundlichen Grüßen….
Unterhalt Unterhalt Sohn Jugendamt Einigung
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