Wohnungs-Kaufvertrag ohne Teilungserklärung

| 22. Januar 2023 08:20 |
Preis: 400,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


16:51

Verkaufte meine Wohnung 2020, mit W-Dämmung und Schwamm-Sanierung der xxxx. - Kaufvertrag zum Notartermin ohne Grundbuch, ohne Teilungserklärung, nicht im Kaufvertrag enthalten. Ohne Betriebskosten Abrechnungen Abrechnungen, ohne Instandhaltung Rücklagen Abrechnung, ohne Energieausweis für die WEG, somit kein
Energieausweis für Wohnungs-Kaufvertrag.
-
Erst nach Auszahlung von Kaufpreis, vom Käufer auf Anderkonto vom Notar, wurde Kaufvertrag an Verkäufer Weber gesendet,
ohne Teilungserklärung, ohne Betriebskosten Abrechnungen, ohne Abrechnung Instandhaltung Rücklagen,
für Wohnung Weber.
-
Frage: Ist Kaufvertrag mit Schwarzbau Finanzierung, nach Baurecht und Finanzrecht- und
Vertragsrecht Immobilien, eine Straftat?
W-Dämmung mit Schwamm-Sanierung, für Schwarzbau Wohnungen,
anteilig vom Kaufpreis abgezogen, von der Verwaltung, vom Notar-Anderkonto.
Abzug 87.000 € anteilige Schwamm-Sanierung, Dacherneuerung,
mit 2 Dachwohnungen ohne Baugenehmigung, nicht in Bauakten Dachausbau enthalten.
Kaufvertrag Wohnung Weber, kam Teilungserklärung 9 Monate nach Verkauf Wohnung Weber, vom Makler, ohne Dachausbau in der Teilungserklärung.
-
Teilungserklärung nicht für Verkäufer Weber, bei Notartermin. Keine Auskunft vom Käufer an Verkäufer, über Teilungserklärung, ob Notar Kaufvertrag
mit Teilungserklärung an Käufer gesendet wurde.
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Damit steht fest, Käufer ist in Kenntnis über Teilungserklärung ohne Dachausbau, nicht im Kaufvertrag enthalten, für Verkäufer Weber.
-
Das bedeutet, alle Betriebskosten Abrechnungen sind falsch, ab Bau und Verkauf Dachwohnungen, seit 20 Jahren.
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Bereits 2016 wollte ich die Wohnung verkaufen, was nit Teilungserklärung ohne Dachausbau, nicht zu verkaufen war, beim gleichen Makler TBI Brandes.
Das war bei RA Müller, der 2016 auf Beschlussanfechtung die Verwaltung und WEG erfolgreich verklagte.
RA Müller grenzte Bauantrag W-Dämmung, aus seinen Klageschriften aus. W-Dämmung erfolgte Fertigstellung Meldung an Bauaufsicht Hamburg Nord, mit Fertigstellung Meldung an IFB Hamburg, zur Finanzierung W-Dämmung mit Dachausbau.
-
Finanzierung mit 10 IFB-Verträge, WEG-Wohnungen, inklusive Dachwohnungen.
-
Meine Frage: was ist Finanzierung W-Dämmung und Schwamm-Sanierung, für Schwarzbau Wohnungen?
Mit Fertigstellung Meldung der Verwaltung, mit Teilungserklärung ohne Dachausbau?
Mit Honorar für Verwaltung, als Bauleitung Sanierung für die WEG, aus
Finanzierung W-Dämmung, Finanzierung Schwamm-Sanierung.

Danke für eine Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen -

22. Januar 2023 | 09:00

Antwort

von


(569)
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40212 Düsseldorf
Tel: 0211 3559080
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Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Frage.

Mit Rücksicht auf den recht komplexen Sachverhalt und Ihres Einsatzes bitte ich Sie, mich morgen in meinem Büro anzurufen (0211 3559080). Weiter bitte ich Sie, den notariellen Kaufvertrag auf diese Plattform hochzuladen oder an meine E- Mail Adresse: p.dratwa@t-online.de zu senden.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Peter Dratwa


Rückfrage vom Fragesteller 22. Januar 2023 | 15:18

Sehr geehrter Herr Dratwa, ausser
Kaufvertrag, möchte ich die Teilungserklärung ohne Dachausbau mit senden, 9 Monate nach Verkauf meiner Wohnung, vom Makler, vorher mehrmals erfolglos angefordert, vom Notar, - und Makler.
Bei Ankündigung das Strafanzeige erfolgt, wegen Subventionsbetrug, an den Makler, sendete der Makler die Teilungserklärung, ohne Dachausbau in der Teilungserklärung.
>>
Geehrter Herr Dratwa, können 2 Anlagen hier hochgeladen werden?
Kaufvertrag, Teilungserklärung.
Danke für die Information.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Januar 2023 | 16:51

Sehr geehrter Fragesteller,

die zwei Anlagen können Sie hier hochladen.
Falls dies nicht möglich ist, bitte den Kaufvertrag und die Teilungserklärung an meine E-Mail Adresse:
p.dratwa@t-online.de versenden.
Im Übrigen bitte ich um Ihren morgigen Anruf zwecks Klärung der Rechtslage.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Peter Dratwa

Bewertung des Fragestellers 22. Januar 2023 | 15:34

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RA Dratwa prüft zuerst den Sachverhalt
vom Verkauf meiner Wohnung, für Beurteilung der Rechtsfragen.
>> Was ohne Kenntnis vom Kaufvertrag, ohne Kenntnis der Teilungserklärung, ohne Kenntnis der Verträge zur Finanzierung, keine Beurteilung zum Sachverhalt zulässt. >> Daran ist zu erwarten, daß Herr RA Dratwa objektiv
Rechtsberatung vollzieht.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 22. Januar 2023
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RA Dratwa prüft zuerst den Sachverhalt
vom Verkauf meiner Wohnung, für Beurteilung der Rechtsfragen.
>> Was ohne Kenntnis vom Kaufvertrag, ohne Kenntnis der Teilungserklärung, ohne Kenntnis der Verträge zur Finanzierung, keine Beurteilung zum Sachverhalt zulässt. >> Daran ist zu erwarten, daß Herr RA Dratwa objektiv
Rechtsberatung vollzieht.


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