Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie sind die Mieter denn an die Schlüssel der 2. Wohnung gekommen?
Der reguläre Weg wäre, dass man die Mieter bzw. deren Anwalt, wenn diese nun einen haben, anschreibt und unter Fristsetzung binnen einer Woche zur Herausgabe des Schlüssels auffordert, andernfalls wegen der rechtswidrigen Nutzung die Geltendmachung von Schadensersatz ankündigt.
Was die 1. Wohnung anbelangt, bei welcher offenbar ein Mietverhältnis besteht, müssten Sie auf Räumung klagen Die Räumungsklage macht Sinn, wenn die Mieter mit der Rückgabe der Wohnung in Verzug sind.
Gerne kann ich mich um die Angelegenheit außergerichtlich oder auch gerichtlich kümmern.
Dazu müsste ich mir dann aber vorab den Mietvertrag und Schriftverkehr ansehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Mieter ziehen nicht aus trotz fristloser Kündigung von deren seite
21. November 2022 13:05 |
Preis:
45,00 €
|
Beantwortet von
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwalt Herwig Schöffler
Einen wunderschönen guten Tag,
Folgendes Dilemma
Mieter (sozial Bezieher) wollten Geld aus uns rausziehen (Details unwichtig) und ihr RA hat sie fristlos gekündigt zum 31.10.22.(schriftlich in Vollmacht)
Sie beziehen momentan 2 wohnungen statt vertraglich abgemacht einer!
Sie wollen die schlüssel nicht übergeben
(Heute 21.11.22) weiß nicht wie ich vorgehen soll.
1. Wie komm ich schnellstmöglich an die schlüssel und sie aus dem haus?
2. Das die 2te Wohnung nicht im Mietvertrag dazu gehört und sie dort nichts zu suchen haben, kann ich diese Wohnung frei betreten und Bauarbeiten durchführen? (Wohnung für eigennutzung)
Danke
Mit freundlichen Grüßen
Linker
FRAGESTELLER 5. Oktober 2025
/5,0
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