Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich kenne zwar die Berechnung des Kollegen RA Müller nicht. Da sie aktuell für 2 Kindern in dem Alter von 9 und 12 Jahren 650 Euro zahlen, ist dies ein für Sie sehr gutes Ergebnis, da der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle (Stand 1.1.2022) bei insgesamt 769 Euro liegt, so dass die aktuelle Unterhaltszahlung deutlich darunter liegt.
Bei den jetzt zusätzlich geltend gemachten Kosten in Höhe von 50 Euro für den Besuch der Privatschule handelt es sich um sog. Mehrbedarf des Kindes, der eigentlich zwischen Ihnen und der Mutter nach dem Verhältnis Ihrer Einkommen zu verteilen wäre. Diese Forderung an die Mutter würde aber dann sehr wahrscheinlich provozieren, dass eine neue Unterhaltsberechnung durchgeführt wird, die für Sie dann zu höheren Zahlungen führen würde. Daher bietet es sich aus wirtschaftlicher Sicht an, die 50 Euro zusätzlich zu zahlen und damit insgesamt 700 Euro.
Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Klein
Antwort
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